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king george hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin am 1.8.06 neu in eine Wohnung gezogen. Offensichtlich wurde es versäumt die Zwischenstände der Heizkörper abzulesen. Jetzt bekomme ich eine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.8.06 bis zum 31.1.07, bei der der Gesamtverbrauch vom 1.2.06 bis zum 31.1.07 zugrunde gelegt wird, und für mich anteilig berechnet wird. Ich habe sehr sparsam geheizt, einige Heizkörper nie in Betrieb, die Heizkosten sind dennoch horrend. Was wohl auch daran liegt, dass vorher in der Wohnung zwei Personen wohnten und jetzt nur ich allein.
Meine Fragen:
Muss ich das akzeptieren? Und wenn ja unter welchen Umständen?
Ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Zwischenablesung zu veranlassen? Wenn ja, was ist wenn er es versäumt hat, welche Regelung findet dann Anwendung?
Gruß K.George

0 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung ohne Zwischenablesung”

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