forsetis 02.04.2012 16:34
Irgenjemand aus der alten WG wird doch des Lesens und Verstehens mächtig sein.
Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten
Dieser Satz kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
carola2012 02.04.2012 16:56
Danke für die Antwort. Ja leider nicht. Zudem hätte ich noch eine weitere Frage: Ich hatte eine Kaution bezahlt. Nach meinem Auszug wurde ausgemacht, dass Kosten für das Telefon abgezogen werden können. Jedoch wurden auch Kosten für eine Party( 110 euro) ohne meine Einverständniss abgezogen (Das habe ich schriftlich in einer Email, wo die Vermieterin dies schreibt,dass sie es gleich wollten und eben mal abgezogen haben) . Als das mit dem Telefon ausgemacht wurde saßen die WG (3 Leute) und ich in Begleitung am Tisch. Kann ich das Geld zurückfordern oder ziehe ich hierbei den Kürzeren? (Auszug war März 2011)
carola2012 02.04.2012 16:57
Also ich meine das Partygeld zurückfordern? was ich am Tisch abgelehnt habe?
forsetis 02.04.2012 19:09
Niemand kann so einfach Geld einbehalten, für Dinge, die man abgelehnt hat, oder an der man nicht beteiligt war.