Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe hier schonmal gepostet, das unser Vermieter uns wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Wir wohnen seit Feb.2002 in dieser DHH. Nun haben wir hier im Oktober aufwendig und nicht gerade "billig" renoviert. Ich weiß, wir hätten eigentlich erst nach 5 Jahren renovieren brauchen, aber wir hatten ja auch nicht vor, hier in nächster Zeit auszuziehen. Da wir jetzt aber die Kündigung bekommen haben, hier nochmal meine Fragen:

1. Können wir die Renovierungskosten von unserem Vermieter zurückfordern? Sprich, eventuell von der letzten Monatsmiete abziehen? Es kann doch nicht sein, das wir hier alles im Oktober renovieren und 4 Wochen später kriegen wir die Kündigung... Denn die neue Wohg. muß ja auch renoviert werden! (Übrigens, der Vermieter wußte, das wir hier alles renoviert haben).

2. Wer trägt die Kosten für den Umzug? Wie z.b. Möbelwagen etc.? Da kommen ja unnütze und hohe Kosten auf uns zu. Können wir die ebenfalls vom Vermieter fordern?

Danke für die Antworten!

Gruß Eni

1 Kommentar zu „Kündigung wg.Eigenbedarf!Wer trägt da die Kosten???”

Susanne Experte!

Nochmal: fordern könnt Ihr das nicht! U.a. müsstet Ihr ja dem Vermieter beweisen, dass er vorher von der Absicht des Renovierens gewusst hat, den Zeitpunkt erst abgewartet hat und dann extra gekündigt hat. Wie wollt Ihr das beweisen?
Eher ist verhandlungsgeschick gefragt: Ihr könnt dem Vermieter anbieten, dass ohne Ärger für ihn ausgezogen werden kann, wenn er sich an den Kosten beteiligt.
Ansonsten könntet Ihr auch der Kündigung widersprechen und das ganze hinauszögern(weil Ihr kein adäquates Haus zum gleichen Preis findet etc) -allerdings würde ich hier Beratung durch einen Fachanwalt empfehlen, denn möglicherweise kommen durch ein Herauszögern noch andere Kosten auf Euch zu!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.