Ghostraider
Die Klausel hat nur Gültigkeit wenn beide Beträge aufgeführt sind.
Gruß
ghost
Susanne
Das nennt sich korrekt: 2fache Begrenzung
1. pro Einzelrechnung (i.d.R. 75-100.-€)
2. pro Jahr (i.d.R. 5-8% der Jahreskaltmiete)
PeaceLily
Vielen Dank euch beiden!
PeaceLily
Gibt es dazu ein Urteil oder irgendwas wo man das schwarz auf weiß hat?
Ghostraider
In diesem Urteil wird von den Grenzen gesprochen, das heißt, von den Höchstgrenzen der Einzel so wie der Jahreshöchstgrenze.
Aber lesen Sie selbst.
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=607
Wie gesagt, stehen diese beiden Grenzwerte nicht im Mietvertrag ist die Klausel ungültig.
Gruß
ghost