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PeaceLily hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Mietrecht-Kundigen, ich habe nochmal eine Frage für euch:

der Mietvertrag meiner Schwester hat eine Kleinreparaturklausel, dort ist aber kein Betrag für Einzelreparaturen angegeben (die Lücke dafür ist durchgestrichen), nur einer für die maximale jährliche Grenze (95 Euro). Ist die Klausel in dieser Form gültig, und gilt dann dieser Betrag gleichzeitig als Maximum für den Einzelfall?

Gruß
Kerstin

5 Kommentare zu „Kleinreparaturklausel ohne Betrag für Einzelfall gültig?”

Ghostraider Experte!

Die Klausel hat nur Gültigkeit wenn beide Beträge aufgeführt sind.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Das nennt sich korrekt: 2fache Begrenzung
1. pro Einzelrechnung (i.d.R. 75-100.-€)
2. pro Jahr (i.d.R. 5-8% der Jahreskaltmiete)

PeaceLily

Vielen Dank euch beiden!

PeaceLily

Gibt es dazu ein Urteil oder irgendwas wo man das schwarz auf weiß hat?

Ghostraider Experte!

In diesem Urteil wird von den Grenzen gesprochen, das heißt, von den Höchstgrenzen der Einzel so wie der Jahreshöchstgrenze.
Aber lesen Sie selbst.
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=607

Wie gesagt, stehen diese beiden Grenzwerte nicht im Mietvertrag ist die Klausel ungültig.

Gruß
ghost

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