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DerGeist hat diese Frage gestellt
Ich wohne in Hessen und seid das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, wird im Hausflur kräftig geraucht. Pers. Gespräche und 2 mündl. Abmahungen des Vermieters an den Wirt sowie das Anbringen von Rauchen verboten Schildern hat leider alles nichts gebracht.
Dabei gehen die Leute durch den Notausgang der Kneipe in unseren Hausflur, darf das sein ?
Außerdem wird zwecks Entlüftung des Flures stundenlang die Haustür und die Fenster im Flur aufgelassen.
Die Aufteilung im der Wohnräume ist folgender

EG-Kneipe. Mit Eingang zur Straße hin.
1 Stock. 2*2 Zi Wohn.
2+3 Stock 4 Zi Wohn hier wohne ich in einer WG.

Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter hier mich durchzusetzen ?
Mietminderung kommt nicht in Frage da wir ein sehr gutes Verhältniss zum Vermieter haben.

Stichwörter: Notausgang + rauchen + gaststätte

5 Kommentare zu „Kneipe/Gaststätte im Mietshaus und Rauchen im Hausflur sowie ständig offen stehende Tür”

Susanne Experte!

Wie wäre es denn die Polizei zu holen, wenn im Hausflur geraucht wird?
Gäste der Kneipe haben sich dort nicht aufzuhalten, ob sie rauchen oder nicht!

Auch würde ich mich mal beim Ordnungsamt erkundigen, immerhin hat der Wirt eine Lizenz zu verlieren.

DerGeist

Eigentlich möchte ich weder Ordnungsamt noch Polizei von meiner Seite aus ins Haus holen, das sollte dann doch eher der Vermieter machen.
Da der Wirt mich schon bedroht hat (mündl. als auch körperlich) möchte ich noch nicht mehr Öl ins Feuer gießen.
Leider ist der Vermieter im Moment im Urlaub .....
Ich hatte etwas von einer Unterlassungsklage gelesen, hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Danke Susanne

Susanne Experte!

Ja, aber wenn das wird i.d.R. der Vermieter auf Unterlassung verklagt.
Wenn Du Dich weder mit dem Vermieter anlegen willst (Mietminderung) noch mit dem Wirt und Polizei und Ordnungsamt aussen vor lassen möchtest würde ich beten empfehlen. Derjenige, der Dich dann ignoriert ist Gott.

Ghostraider Experte!

Wenn Du auf Polizei und Ordnungsamt verzichtest und dir lieber ein paar auf die Murmel geben lässt, da kann man Dir nicht mehr helfen.
Gegen mündliche und körperliche Bedrohung würde ich mich mit einer Strafanzeige oder Polizei wehren, sonst kommt es so wie oben schon gesagt, dann gibt es kurz oder lang ein paar auf die Murmel.
Auch bei einem guten Verhältnis zum Vermieter würde ich nicht meine Birne hinhalten und alles über mich ergehen lassen.

Raucher im Treppenhaus: Polizei oder Ordnungsamt.
Bedrohung durch den Wirt: Polizei und Strafanzeige.

Dem Vermieter schriftlich den Mangel melden und mit Fristsetzung auffordern Abhilfe zu schaffen.
Mit Rechtsanwalt Mietminderung ansetzen.
Mit dem Anwalt weitere Schritte wegen der Bedrohung besprechen.

Mehr kann man nicht machen.

Ach so, sicher, man auch noch Ausziehen was bei der Bedrohung wohl auch besser wäre da der Wirt sich auf jeden Fall wieder an dich wenden wird.

Gruß
ghost

DerGeist

Danke für die Infos
Im Prinzip habt ihr mir das Bestätigt was ich zu großen Teilen angenommen habe.
Ich werde mich nochmals an den Vermieter wenden.
Ausziehen mag ich eigentlich nicht, da die Wohnung im Top Zustand ist und das Mieter-Vermieter Verhältniss sehr gut ist.
Mal schauen wie es weitergeht.

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