Ghostraider
Verschlechterung der Finanzen ist kein Härtefall und bricht nicht den Vertrag.
Man kommt nur aus dem Vertrag raus, wenn der Vermieter sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Nachmieterstellung einlässt.
Sollte er darauf eingehen, heißt es nicht das Sie sofort aus diesem Vertrag raus sind, denn der Vermieter hat wieder 3 Monate Zeit es sich zu überlegen ob er diesen Nachmieter nimmt.
Geht er auf nichts ein haben Sie die Wohnung bis Ende der regulären Mietzeit an der Backe.
Gruß
ghost
chelsea07
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Susanne
Der Vertrag ist anwaltlich zu prüfen.
Falls es sich um einen 2 jährigen Kündigungsausschluss handelt, ist dieser einzuhalten. Der bezieht sich allerdings nicht auf Sonderkündigungen. So hat ein Mieter z.B. bei einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Deine Freundin könnte den Vermieter aber auch um Untervermietung bitten, bitte nur schriftlich.(als Grund z.B., dass man sich eine preiswertere Wohnung sucht und diese daher untervermieten muss/will).
Gibt der VM nicht sein Einverständnis, hat man wiederum ein Sonderkündigungsrecht. Mit Einverständnis könnt Ihr Euch eine neue Wohnung suchen und die alte so lange untervermieten, bis eine "normale" Kündigung möglich ist.
chelsea07
Danke für deine Hilfe. Das klingt doch schon mal ein wenig vielversprechend.