AMAyer 25.03.2009 08:23
Das ist ganz einfach. Erstellen Sie die Kündigung und werfen diesen mittels eines Boten in den Briefkasten des VM. Sie müssen lediglich via Protokoll den Nachweis erbringe, dass Sie fristgerecht gekündigt haben!
Der Rest ist egal und nicht Ihr Problem!
Andreas Mayer
chris2706 25.03.2009 17:55
danke dir
das heisst die wohnung ist zum 1.6 gekündigt
AMAyer 26.03.2009 08:28
Wenn der Nachweis der Zustellung gerichtsfest erbracht werden kann -ja!
chris2706 26.03.2009 15:51
also einschreiben mit rückantwort reicht abwohl der brief zurück gekommen ist
Woody 26.03.2009 21:46
Wenn das Schreiben wieder im Original zurückgekommen ist, dürfte die Kündigung nicht gerichtsfest zugestellt worden sein.