Susanne
Die Mietminderungstabellen, die im Internet zu finden sind, sind meist nur eine grobe Schätzung und schwer auf den Einzelfall anzuwenden.
Da bei überhöhter Mietminderung durchaus die Möglichkeit des Wohnungsverlustes besteht (fristlose Kündigung bei Auflauf der Minderung auf 2 MM) sollte eine Minderung daher nur in Absprache mit einem Fachanwalt durchgeführt werden.