Susanne
Ich nehme mal an, Du meintest eine Kündigung zum 30.09.2008 ?
Entweder endet Dein Mietvertrag zu diesem Datum, wenn Du früher ausziehen willst, kannst Du selbst kündigen mit einer 3 monatigen Frist.
Den Mietvertrag solltest bezügl der Fristen von einem Fachanwalt prüfen lassen, es kommt hier auf Kleinigkeiten an, der Unterschied wäre beim Ausdruck z.B. ob die genantnen "im Allgemeinen" eingehalten werden müssen oder "mindestens" alle x Jahre.
Ganz sicher bin ich, dass eine Klausel, die Dich zu einer Komplettrenovierung bei Auszug verpflichtet und/oder das Ablösen aller Tapeten nicht rechtens ist. Auch die Bodenbeläge musst Du nur entfernen, wenn sie Dein Eigentum sind, also nicht mitgemietet.
Ghostraider
Allein schon das bei Ende der Mietzeit Bodenbeläge sowie Tapeten entfernt werden müssen und alles gestrichen werden soll macht die ganze Renovierungsklausel ungültig.
Tapeten bei Auszug entfernen kommt einer Auszugsrenovierung gleich und dadurch wird der Mieter benachteiligt.
Eine Klausel die eine Anfangs und oder Auszugsrenovierung vorschreibt ist ungültig.
Wenn ein Teil der Schönheitsreparaturklausel ungültig ist ist die ganze Klausel ungültig und der Mieter brauch nichts machen.
Also, kurz mal einen Rechtsanwalt befragen und dann weiter sehen.
Gruß
ghost