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Grobe Pflichtverletzung des Liquidators
Der Liquidator einer GmbH kann bei groben Pflichtverletzungen abberufen werden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtfertigt jedoch die Vornahme von Nachbuchungen und die Berichtigung festgestellter Buchungsfehler erst im Rahmen des Jahresabschlusses die Abberufung des Liquidators wegen Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordentlichen Geschäftsführung nicht. Eine grobe Pflichtverletzung liegt auch nicht schon vor, wenn der Liquidator einer „kleinen“ GmbH von der Erstellung eines erläuternden Berichts zur Eröffnungsbilanz und eines Lageberichts zum Jahresabschluss abgesehen hat. Nach dem Gesetz braucht für kleinere Kapitalgesellschaften kein Lagebericht aufgestellt zu werden.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.09.2001
3 Wx 41/01
Der Betrieb 2002, 39