Der_Mario
Eine komplette Neueinrichtung der Wohnung kann die Vermieterin keinesfalls verlangen. Sie kann jedoch für die Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, von Dir Ersatz verlangen. Für die normale Abnutzung zahlst Du ja schließlich Deine Miete.
Gab es bei Deinem Auszug ein Übergabeprotokoll? Was für Schäden/Mängel wurden dort festgehalten?
ABuhrdorf
Hallo,
sie schreibt in Ihrem Brief was von herausgebrochen Ecken, aufgeqollen und Löchern im Laminat und nicht normaler Abnutzung. Das ist mehr als übertrieben.
Komplettes Streichen der Wohnung für 2000 EURO ( 80qm ) ist erstens mehr als überteuert, ich habe vor 2 Jahren 10 EURO pro qm bei einem Maler bezahlt. Ausserdem habe ich erst letztes Jahr, bzw. vor 3 Jahren die Wohnräume streichen lassen, da kann sie doch keine Renovierung verlangen.
Übergabeprotokoll gab es übrigens nicht. Sie hat sich am Dienstag die Wohnung nochmal angeguckt und gesagt, das ich die Küche nochmal gründlich Putzen soll. Gestern lag dieser Brief mit den völlig überzogegen Forderungen im Briefkasten.
Gruß
ABuhrdorf
Der_Mario
Schade, ein Übergabeprotokoll wäre da sehr hilfreich gewesen.
Wenn Du erst vor 2 bzw. 3 Jahren renoviert hast, sind keine Malerarbeiten fällig. Die Zahlung der Malerarbeiten verweigerst Du mit Hinweis auf diese Renovierungsarbeiten (by the way: was sagt Dein Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?).
Wie alt ist denn der Laminat-Boden insgesamt? Was für Löcher sind das? Im Baumarkt gibt es „Reparatur-Kits“, mit denen man kleine Beschädigungen ausbessern kann. Wenn Laminat aufgequollen ist, war es möglicherweise nicht fachmännisch „schwimmend“ verlegt.
Lass sie nachweisen, dass Du die Beschädigungen verursacht hast. Gab es vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll? Wenn nicht, hat sie schlechte Karten.
Verweigere also auch die Zahlung dieser Forderung und verlange von ihr einen Nachweis, dass Du/Ihr die Schäden am Laminat verursacht hast/habt.
Für die Küche hat sie keine Beschädigungen angegeben, auf die sie ihre Forderung begründet? Verweigere auch hier die Zahlung und teile ihr mit, dass sie für normale Gebrauchsspuren – wie schon gesagt – keinen Ersatz verlangen kann.