Ghostraider
Auch ohne Rechtsschutzversicherung und kleiner Haushaltskasse brauch man nicht auf sein Recht verzichten.
Gehen Sie zu einem Anwalt für Mietrecht der Sie auch in Bezug wie er an sein Honorar kommt beraten wird und Ihnen sagt wo Sie Rechtskostenbeihilfe bekommen.
Habe mal einen Link eingesetzt woraus man ersehen kann das ein Besuch zugelassen ist, auch auf längere Zeit und nirgendwo steht etwas das da die Nebenkosten erhöht werden müssen.
Auch kannst Du mal im Mietvertrag nachsehen ob da irgendwo etwas in den Nebenkosten personenmäßig abgerechnet wird.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/wielange.htm
Gruß
ghost
Susanne
Der Vermieter darf beides nicht. Weder darf er Deinen Besuch als weiteren Bewohner abrechnen, noch die Kosten einer erneuten Abrechnung auf Dich abwälzen.
Grundsätzlich kann der VM die Kosten einer Abrechnung nicht auf den Mieter umlegen, da es sich um Verwaltungskosten handelt.
Besuch ist Besuch und kein weiterer Bewohner, das solltest Du <strong>konsequent</strong> klarstellen, auch ist dazu die Aussage Deiner Nachbarn absolut irrelevant.
Melex
Bist du dir da sicher?
Ich kann es nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen und dann verlieren!
Die Kosten könnt ich einfach nicht tragen, ich habe keine Rechtschutzversicherung