Ghostraider
Zum einen.
Der Untermieter muss seinen Mietvertrag und die darin festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Ein vorzeitiger Auszug mit einer Nachmieterstellung muss im Mietvertrag verankert sein sonst geht es nicht.
Bei Auszug mit Nachmieterstellung muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden der das alles regelt.
Sollte so wie hier der Untermieter wie gesagt 2 Monate früher ausziehen und es gibt kein Nachmieter hat er auch wenn er nicht mehr dort wohnt weiter die Miete zu zahlen.
Ist das mit dem Nachmieter vertraglich geregelt und der Untermieter stellt einen Nachmieter, ist er aus dem Schneider und aus dem Mietvertrag raus.
Springt der neuer Untermieter kurz vor Vertragsunterzeichnung ab hat der Vermieter Pech aber der Untermieter brauch keine weitere Miete zahlen.
Da Sie jetzt aber auch mit viel Aufwand einen Nachmieter gefunden haben (auch wenn er nicht so nach dem eigenen Geschmack ist) brauch der Exmieter keine Miete mehr bezahlen und sie können auch in dieser Hinsicht keine Forderungen stellen. ( wäre Bereicherung)
Das einzigste was Sie machen können wäre, die Zeit wo kein Nachmieter da ist und die Miete nicht bezahlt wurde und für evtl. Auslagen Schadensersatz fordern. Dies könnten Sie mit der Kaution verrechnen.
Aber alles hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.[/u:77846]
Gruß
ghost
Jan1982
Hallo nochmal!
Es hat nie einen Aufhebungsvertrag gegeben, er ist ganz dreist einfach ausgezogen, hat mir nichtmal ne neue Anschrift hinterlassen.
Wie siehgt es denn da aus mit Schadensersatzansprüchen?
Vielen Dank schonmal
Ghostraider
Damit kein Schaden durch falsche Auskunft entsteht oder es hier in eine Rechtsberatung abwandert die auch hier nicht zulässig ist, würde ich sagen gehen Sie zu einem Rechtsanwalt der über den Klageweg, auch wenn die neue Adresse nicht bekannt ist, für Sie die ausstehende Miete einklagt.
Gruß
ghost