Susanne
Ja klar, Miete mindern und weiter in der schimmeligen Wohnung wohnen-was ist Dir eigentlich Deine Gesundheit wert?
Den Vermieter schriftlich informieren und Frist zur Beseitigung setzen hört sich schon besser an-wenn das nicht klappt würde ich bei 2 von 3 feuchten Zimmern ausziehen!
kati_bln
ich habe kündigungsausschluss von 24 monaten (bis oktober 2007).
habe ich in dem konkreten fall ein sonderkündigungsrecht?
der schimmel ist nur in einem zimmer, die nassen wände in zwei. außerdem empfinde ich den schimmelfleck als eher klein, bzw. würde er sich vermutlich durch entfernen der tapete und neues tapezieren entfernen lassen. habe ich das recht geld vom vermieter zum renovieren der zimmer zu verlangen?
welche frist zur beseitgung ist gerechtfertigt? kann ich bis zur beseitigung der mängel die miete mindern?
fin
Die Feuchtigkeit an der Decke deuten auf einen Schaden/Undichte in der Wohnung darüber (oder Balkon?) hin. Das muss alles unbedingt schriftlich beim Vermieter bemängelt werden. Wie lange wohnst Du denn in der Wohnung? War vorher gestrichen worden und evtl. nicht richtig ausgetrocknet?
schimmel hinter Schränken bildet sich oft wenn das Mobiliar zu dicht steht an einer kalten Wand und die Luft nicht zirkulieren kann. Auch wenn nicht ausreichend beheizt wird. Hier bitte nichts mehr hinstellen.
Mit Mietminderung würde ich nur drohen, wenn der Vermieter nach Mängelanzeige nichts veranlasst. Dringend muss in der Wohnung oben drüber nach einer Undichte gesucht werden.
Bei solcher Feuchtigkeit, die Du nicht zu verantworten hast, kann die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen entgegen aller vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig gekündigt werden.
kati_bln
über mir befindet sich keine wohnung. meine wohnung befindet sich im 1. og. darüber ist nur noch der dachboden.
ich wohne seit oktober 2005 hier.
richtig, vor dem schimmelfleck stand ein schrank. habe diesen aber mit etwa 5cm abstand zur wand aufgestellt (wurde auch vom möbelhaus so empfohlen wegen der luftzirkulation). da das zimmer an sich schon sehr klein ist (2,50mx3,50m), kann man an der lage des schränke leider nich so viel varieren.
gestrichen wurde nicht - zumindest nicht letzter zeit.
danke für antwort <!-- s --><!-- s -->
fin
Dann ist auf dem Dachboden "etwas faul" oder evtl. auch das Dach undicht. Hier muss der Vermieter unbedingt nachsehen! Bitte mit in die Mängelanzeigeliste aufnehmen.
kati_bln
noch eine frage habe ich.
berechtigt mich der schimmelbefall wirklich zur kündigung?
ich habe mich etwas informiert und gelesen, dass eine kündigung bei starkem schimmelbefall bzw. gesundheitsgefährdung rechtens ist.
wenn ich nun kündige, aufgrund meines "kleinen" schimmelfleckes, kann der vermieter dagegen widerspruch einlegen? sicher werden die vermieter mir die schuld zuweisen (ich hätte nicht genügend gelüftet und geheizt). muss vor der endgültigen kündigung erst der grund (durch mich selbst verschuldet oder bauliche mängel) festgestellt werden, oder ist eine kündigung meinerseits aufgrund des schimmelbefalls und der feuchten wände -siehe oben- sofort wirksam?
ich danke für antwort! <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Auch auf den Fotos ist es zu sehen: es kommt Nässe von oben, die den Schimmel verursacht. M.E. wäre es lächerlich, wenn der Vermieter diesbezüglich dem Mieter falsches Heiz- und Lüftungsverhalten vorwerfen würde.
Ist ja nicht so, dass der Schimmel die einzige Problematik wäre, primär ist wohl die Nässe das Problem und die ist wohl auch gesundheitsschädigend.
Besorg Dir auf jeden Fall noch ein ärztliches Attest. Du kannst aber auch fristgerecht kündigen!
kati_bln
fristgerecht würde ich gern kündigen, aber leider habe ich die 24-monatige-kündigungs-ausschlussfrist. somit käme nur eine fristlose kündigung in frage.
reicht ein attest vom hausarzt aus, oder muss ich zu einem spezielllen arzt?
danke <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Kannst Du evtl. Deinen Vormieter finden? Es wäre interessant zu wissen, ob der VM nicht einfach hat trocknen lassen, neu tapeziert und ab Oktober wieder vermietet- wer faul ist, ist auch schlau.
Also: Vormieter suchen und fragen, ob die Wohnung vorher schon nass war. Wenn das der Fall ist, soll er Dir das schriftlich geben. Dann lohnt sich die Investition in einen Anwalt richtig, denn dann würde ich den Vermieter auf Schadenersatz verklagen, auch für Renovierungskosten, suche einer anderen Wohnung, Umzug, für den Umzug aufgewendete Zeit etc.
Denn dann hat er Mängel arglistig verschwiegen.
Weiterhin, falls das alles so nicht hinhaut. Die Kündigung sollte entweder auf Unbewohnbarkeit wg. Nässe oder auf Gesundheitsgefährdung wg. Nässe lauten, nicht auf das bischen Schimmel beziehen (es wird sicher noch mehr werden)
Je nachdem, wie Dein Verhältnis zum Vermieter ist, solltest Du vorher fragen, ob der den Aufstand einer fristlosen will oder ob er Dich ohne viel aufhebens aus dem Vertrag entlässt.
(eigenartigerweise machen die Vermieter mangelhafter Wohnungen immer wieder Verträge mit längerfristigem Kündigungsausschluss)
kati_bln
wow, das wäre natürlich etwas.
die vormieterin bekomme ich schon ans telefon, irgendwo müsste ich noch die nummer haben.
aber nocheinmal kurz zur vorgeschichte: ich habe diese wohnung direkt von der vormieterin übernommen. die vormieterin hat fristlos gekündigt, warum habe ich dummerweise nicht nachgefragt.
macht es einen unterschied, ob ich die wohnung von der vormieterin übernommen habe oder ob sie vorher leer gestanden hätte, so dass der vermieter in dieser zeit hätte renoviere/sanieren, etc. können?
Endu
Nachtigall ich hör dir trappsen <!-- s --><!-- s -->
Wenn deine Vormieterin auch schon fristlos gekündigt hat dann gibt es ja nicht mehr viele Möglichkeiten weshalb.
Also schnellstens mal mit der Dame Kontakt aufnehmen und dann ab mit der Geschichte zum Anwalt!
Könnt mir durchaus vorstellen dass du mit deinem Vermieter hier mal noch richtig Spass haben wirst. <!-- s --><!-- s -->
kati_bln
habe jetzt soeben mit der vormieterin telefoniert.
bei ihr war keine nässe, sie hat gekündigt, weil mein nachbar sie ständig bedroht hat (is doch auch mal was <!-- s:? --><!-- s:? --> )
allerdings habe ich erfahren, dass dieser winter der erste winter mit den neuen fenstern ist.
also bleibt mir jetzt nur noch die kündigung wegen unbewohnbarkeit/gesundheitsgefährdung wegen nässe.
ist es in dem fall egal, dass ich die wohnung direkt übernommen habe?
kann man tatsächlich bei diesen, zugegebenermaßen -noch- recht kleinen wasserflecken auf unbewohnbarkeit/gesundheitsgefährdung bestehen?
ist es von belang, dass diese wasserflecken nicht in wohnzimmer und küche (dort, wo mehr geheizt wird) befinden, sondern nur in den weniger beheizten nebenräumen?
fin
Bevor an Kündigung u.s.w. herangegangen wird, bitte schriftlich endlich die Mängel dem Vermieter melden. Ist aus den Beiträgen nicht zu erkennen, dass Du das bisher bereits gemacht hast oder nicht.
Ansonsten kommst Du Deiner Mängelanzeigepflicht als Mieterin nicht nach und ein evtl. Nässeschaden auf dem Speicher wird dadurch immer schlimmer was am Ende Dir noch angelastet werden kann.
kati_bln
kann ich nach dem anzeigen der mängel immernoch fristlos kündigen? bzw. kann ich die fristlose kündigung gleich in das mängelmeldungs-schreiben einfügen?
bin ich bei einer fristlosen kündigung gezwungen,innerhalb eines bestimmten zeitraumes auszuziehen?
eine neue wohnung hätte ich bereits, diese wäre aber frühestens april zu mieten.
kann ich jetzt fristlos kündigen und dann ende märz/anfang april ausziehen?
fin
Genau das wird strittig sein. Da Du noch keine Mängelanzeige gemacht hast, kannst Du auch nicht fristlos kündigen, da dem Vermieter bei Mängelanzeige eine Frist zur Behebung des Schadens gesetzt werden muss. Geschieht während dieser Frist nichts, dann kann man Mietminderung machen oder fristgerecht kündigen.
Fristlos kündigen wäre nur bei akuter Gesundheitsgefährdung möglich.
Da ich nicht weiß wie lange Du schon mit dieser Situation lebst und nichts gesagt hast, wird das mit der Gesundheitsgefährdung auch nicht so dringend gesehen. Da Du sowieso erst frühestens eine andere Wohnung ab April haben kannst, wäre eine fristgerecht Kündigung zu Ende April die bessere Entscheidung. Würdest Du jetzt fristlos kündigen, dann kann der Vermieter diese Wohnung auch theoretisch sofort wieder vermieten und Du könntest theoretisch im März auf der Straße sitzen.
kati_bln
ich kann doch nicth fristgerecht kündigen (wenn es ginge, hätte ich es schon längst gemacht)! habe einen kündigungsausschluss von 24 monaten.
bin im oktober 05 eingezogen, den schimmel habe ich erst vor ein paar wochen bemerkt, als wir in der wohnung laminat verlegt haben, also lebe ich erst "bewusst" seit etwa einer bis zwei wochen mit der nässe bzw. dem schimmel.
die mängelmeldung ist verfasst, werde dort anbei eine frist von 2 wochen (wäre dieser zeitraum in ordnung?) zur beseitigung setzen.
fin
Die Frist ist erst einmal so okay. Der Vermieter muss sich nach Erhalt Ihrer Mängelanzeige den Schaden umgehend ansehen (dies bitte auch mit in den Text nehmen!). Dann muss er auf den Dachboden und sehen wo die Nässe herkommt. Dann muss Ihr Lüftungs- und Heizverhalten überprüft werden. Dann wird die Tapete abgerissen werden müssen, der Schimmel behandelt und die Wand erst einmal ausgetrocknet sein. Das dauert dann noch einmal eine Weile dauern bis wieder neu tapeziert werden kann. Es kann u.U. länger als 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Erst wenn nach einiger Zeit bei richtigem Lüften und Heizen Ihrerseits erneut Schimmel auftritt, dann können Sie u.U. fristlos kündigen wegen Gesundheitsgefährdung.
Bezüglich des Laminats hoffe ich, dass Sie für das Verlegen die Zustimmung des Vermieters eingeholt hatten.
kati_bln
die kosten fürs erneute tapezieren muss dann aber der vermieter tragen, oder?
für das laminat habe ich keine genemigung. es ist aber auch kein laminat zum verkleben sondern klicklaminat. wenn der vermieter absolut nicht einverstanden ist, kann mans ja ganz einfach wieder raus nehmen. allerdings gehe ich davon aus, das die froh sind, wenn ein boden belag drin ist, der die wohnung aufwertet.
fin
Leider denken viele Mieter immer wieder, der Vermieter wäre froh wenn der Mieter in der Wohnung werkelt. Dem ist leider nicht so. Zuerst muss der Vermieter erst einmal um Erlaubnis gebeten werden. Unfachmännische Verlegung muss ein Vermieter nicht akzeptieren und der Boden muss dann i.d.R. bei Auszug wieder herausgerissen werden.
Soviel dazu. Ob der Vermieter neu tapezieren muss oder nicht, hängt von der Ursache des Schimmels ab. Wird nicht richtig geheizt und gelüftet, so trägt der Mieter hier die Verantwortung. Ist es bauseits bedingt, so muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen auf seine Kosten.
Das aber ist immer die Streitfrage wenn es um Schimmelbefall geht.