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BerndBrot hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Habe soeben festgestellt, daß das Themostat am Heizkörper in meiner Küche defekt ist. Im Zimmer sind 21°, das Thermostat steht seit zwei Wochen auf * (Frostschutz) und der Heizkörper ist trotzdem warm. Nicht heiß, aber doch so um die 40°. Komplett abdrehen kann man das Ding leider nicht, sowas wie 0 (aus) gibt es nicht, Frostschutz ist das Minimum.

Wie muß ich die Sache richtig beanstanden, so daß mir ein Teil der kommenden Nebenkostenabrechnung erspart bleibt?

MfG

1 Kommentar zu „Thermostat defekt”

Susanne Experte!

Du teilst dem VM schriftlich den Schaden mit und setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung. Gleichzeitig liest Du den Wert des Verbrauchsmessgerätes und teilst im gleichen Schreiben dem VM mit, dass Du den Verbrauch, der über den gemessenen Wert hinaus geht, nicht tragen wirst.
Ob sich der VM darauf einlässt, ist eine andere Sache. Inwiefern das rechtlich haltbar wäre, also Du für weitere Verbrauchskosten nicht einstehen musst, solltest Du bei einem Fachanwalt erfragen, geht bei frag-einen-anwalt.de auch gegen geringen Einsatz.

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