Susanne
Du teilst dem VM schriftlich den Schaden mit und setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung. Gleichzeitig liest Du den Wert des Verbrauchsmessgerätes und teilst im gleichen Schreiben dem VM mit, dass Du den Verbrauch, der über den gemessenen Wert hinaus geht, nicht tragen wirst.
Ob sich der VM darauf einlässt, ist eine andere Sache. Inwiefern das rechtlich haltbar wäre, also Du für weitere Verbrauchskosten nicht einstehen musst, solltest Du bei einem Fachanwalt erfragen, geht bei frag-einen-anwalt.de auch gegen geringen Einsatz.