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Bine82w hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe gleich zwei aktuelle Probleme und wäre über jede Hilfe dankbar!

Kurze Vorgeschichte:
Mein Vor-Vor-Mieter hat meine momentane 1-Raum-Wohnung sehr verändert. Unter anderem hat er an den Wänden mit Strukturputz gearbeitet (nicht ganzflächig, z. T. auch Tapete) und im Flur sowie im Wohnzimmer Laminat verlegt. Für das Verlegen des Laminats hat er sich eine schriftliche Genehmigung eingeholt, die mir vorliegt (Jahr 2002). Nach Auszug hat er sich eine Nachmieterin gesucht, die die Wohnung in diesem Zustand übernommen hat. Ihr wurde damals von der Genossenschaft gesagt, dass wenn das Laminat gut verlegt worden sei, sie dieses auch nicht entfernen müsse. Nun habe ich die Wohnung vor einem knappen Jahr auch "so wie sie ist" übernommen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung (bei Auszug) in ihrem ursprünglichen Zustand übergeben muss. In einer extra angefertigten Erklärung wurden die Dinge, die ich in ihren ursprünglichen Zustand zurückführen soll, auch aufgelistet, wie z. B. Laminat und Strukturputz an den Wänden.
Nun zu meinen Fragen:

1. Kann ich den Strukturputz abschleifen und übertapezieren oder muss ich ihn abschlagen?

2. Kann der Vermieter tatsächlich verlagen, dass ich das Laminat entferne, obwohl sie die Verlegung erlaubt haben und das Laminat noch vollkommen in Ordnung ist?

Für Hilfe danke ich im Voraus!

LG,Sabine

3 Kommentare zu „Renovierung: Laminat & Strukturputz”

Ghostraider Experte!

Hallo Sabine,
meiner Meinung nach kann alles so bleiben wie es ist.
Da beide Sachen schon zweimal vom Vermieter bei Auszug geduldet wurden und ein Rückbau nicht gefordert wurde ist beides in das Eigentum des Vermieters übergegangen.

Das folgende Urteil beziehe ich auch auf das verlegte Laminat.

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).

Das folgende Urteil bezieht sich auf das Entfernen von Tapeten bei Auszug und würde wohl auch auf den Rauhputz zutreffen, da dieser ja auch vom Vormieter stammt und wie gesagt schon zweimal den Bewohner überlebt hat.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5da39745a1e40bcaa7672156b2a77146&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&nr=36238&pos=0&anz=1

Sollten Sie weitere Bedenken haben würde ich trotz alledem einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich mit dem Wissen im Hintergrund nochmals beraten lassen.

Gruß
ghost

Bine82w

Vielen Dank für deine Antwort und den Link!

Allerdings habe ich mal gelesen, dass die Sachen nur in das Eigentum des Vermieters übergehen, wenn er die Wohnung bereits ein mal zurückgenommen hat und erst anschließend wieder (selbst) weitervermietet!?
In meinem Fall wurden immer Nachmieter vom Vormieter gesucht und gefunden. Sprich alle Vormieter hatten eigentlich eine Renovierungspflicht, aber diese konnten sie an die Nachmieter "abtreten". Dieses Recht wurde ihnen von der Genossenschaft eingeräumt.

LG, Sabine

Ghostraider Experte!

Steht von dem was Du gelesen hast etwas in den Urteilen ? Nein.
Wenn in den Urteilen vom Vormieter die Rede ist dann ist es meiner Ansicht nach ein Mieter und nicht der Eigentümer.
Auch ein Eigentümer müsste dann genau wie ein Mieter evtl. bei Auszug seine Tapeten entfernen oder eine Endrenovierung durchführen. Außer Laminat, oder Teppichboden, das könnte der Eigentümer dann liegen lassen, da es ja sein Eigentum ist. Aber davon steht im Urteil nichts drin.

Nein die Urteile beziehen sich auf normale Mieter.
Zur Sicherheit einfach mal einen Rechtsanwalt befragen.

Gruß
ghost

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