Ghostraider
Hallo Sabine,
meiner Meinung nach kann alles so bleiben wie es ist.
Da beide Sachen schon zweimal vom Vermieter bei Auszug geduldet wurden und ein Rückbau nicht gefordert wurde ist beides in das Eigentum des Vermieters übergegangen.
Das folgende Urteil beziehe ich auch auf das verlegte Laminat.
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).
Das folgende Urteil bezieht sich auf das Entfernen von Tapeten bei Auszug und würde wohl auch auf den Rauhputz zutreffen, da dieser ja auch vom Vormieter stammt und wie gesagt schon zweimal den Bewohner überlebt hat.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5da39745a1e40bcaa7672156b2a77146&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&nr=36238&pos=0&anz=1
Sollten Sie weitere Bedenken haben würde ich trotz alledem einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich mit dem Wissen im Hintergrund nochmals beraten lassen.
Gruß
ghost
Bine82w
Vielen Dank für deine Antwort und den Link!
Allerdings habe ich mal gelesen, dass die Sachen nur in das Eigentum des Vermieters übergehen, wenn er die Wohnung bereits ein mal zurückgenommen hat und erst anschließend wieder (selbst) weitervermietet!?
In meinem Fall wurden immer Nachmieter vom Vormieter gesucht und gefunden. Sprich alle Vormieter hatten eigentlich eine Renovierungspflicht, aber diese konnten sie an die Nachmieter "abtreten". Dieses Recht wurde ihnen von der Genossenschaft eingeräumt.
LG, Sabine
Ghostraider
Steht von dem was Du gelesen hast etwas in den Urteilen ? Nein.
Wenn in den Urteilen vom Vormieter die Rede ist dann ist es meiner Ansicht nach ein Mieter und nicht der Eigentümer.
Auch ein Eigentümer müsste dann genau wie ein Mieter evtl. bei Auszug seine Tapeten entfernen oder eine Endrenovierung durchführen. Außer Laminat, oder Teppichboden, das könnte der Eigentümer dann liegen lassen, da es ja sein Eigentum ist. Aber davon steht im Urteil nichts drin.
Nein die Urteile beziehen sich auf normale Mieter.
Zur Sicherheit einfach mal einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
ghost