fin
Für ein ganzes Jahr wird die Abrechnung immer erstellt (muß auch), nicht Ihre Nachzahlung. Und da haben wir schon das Verständnisproblem. Normalerweise müßten Sie sogar für 10 Monate Nebenkosten zahlen, also auch für die Monate Ihrer Mietzeit in denen Sie nicht mehr in der Wohnung waren. Auch das wäre rechtens. Wenn man Ihnen nun die Hälfte Ihrer Zeit aus der Gesamtabrechnung anrechnet so ist das doch mehr als kulant. Was wollen Sie denn da geändert haben?
Lycana
-Ich glaube, wir haben da ein gravierendes Kommunikationsproblem.
Meine Ex-Mitbewohner verlangen von mir, dass ich die Hälfte des GESAMTEN Nachzahlungsbetrages für die komplette Wohnung bezahle... die an sich schon gedrittelt werden müsste. DAZU käme noch der Sachverhalt, dass ich nicht einmal ein ganzes Jahr da gewohnt habe.
Und ich wüsste gern noch, inwiefern sie mich ohne Vertrag rechtlich belangen könnten-
fin
Selbstverständlich müssen die Nebenkosten gedrittelt werden, bzw. Ihre Nebenkosten dann auf Ihre Mietzeit ausgerechnet werden. Wenn keine Einigung zu erzielen ist, mal mit dem Vermieter sprechen und dann ein Schreiben aufsetzen. Notfalls einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Der kostet zwar Geld, kann aber mit einem einzigen Schreiben die Mitbewohner zur Vernunft bringen.