Ghostraider
Hat der Vermieter dem Mieter gegenüber noch Ansprüche ? Also sind Mietforderungen noch offen ?
Wenn ja wird er wohl sein Pfanderecht anwenden, was er aber meiner Meinung nach nicht in dieser Form anwenden darf.
Vor allen Dingen darf er nicht den Briefkastenzugriff sperren, da dieser nicht unter das Pfandrecht fällt.
Ich würde ganz schnell mal zu einem Rechtsanwalt gehen, da sie solange Sie dort Miete zahlen auch ein Wohnrecht haben und Sie über diese Wohnung Hausrecht haben.
Auch nach einer Kündigung in der Zeit der Kündigungsfrist.
Gruß
ghost