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BAD-ROBOT hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

ich habe hier viel gelesen.. komme aber nicht weiter..

also ich mache es kurz

meine Vermieterin hat mir meine Nebenkostenabrechnung vorbei gebracht.. dort sind zwei punkte wo ich nicht weiß ob das so ok ist...
punkt 1.Techemgebühren abrechnung RÜCKWIRKEND 05/2006 ( zu dem zeitpunkt bin ich neu eingezogen )da berechnet sie mir von 196,84 EURO anteilig 57,41 und den rest bekommt der andere mieter im haus auf gebrummt...

punkt 2. Techemgebühren abrechnung 2007 in höhe von 204,56 EURO wieder durch zwei, daß heißt 102,28 ich und den rest soll der andere mieter zahlen

NUN meine frage

darf sie RÜCKWIRKEND die Techemgebühren berechnen..??
darf sie überhaupt die Techemgebühren weiter berechnen..??

Techemgebühren berechnet die vermieterin seid 05/2006 vorher hat sie es nicht gemacht (( laut aussage der anderen mieter die schon seit über 20 JAHRE bei ihr zur miete wohnen ))

ich hoffe das es verständlich ist und ihr mir dazu was sagen könnt danke euch im voraus..

gruss
bad-robot

0 Kommentare zu „Techemgebühren WEITERBRECHNEN / RÜCKWIRKEND”

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