fin
Sie können vom Mietvertrag zurücktreten und/oder vom Vermieter Entschädigung verlangen, da er verpflichtet ist, Ihnen die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt zu überlassen.
Frage aber ist natürlich ob Sie dennoch auf diese Wohnung warten wollen und besser keinen Streit anfangen, wenn Sie tatsächlich noch dort einziehen möchten.
Pierre
Danke für die schnell antwort, aber wer bezahlt die Kosten für den Umzugswagen und was soll man tuen, da ich auch bis zum 28.2 nur einen Mietvertrag habe für meine jetzige Wohnung und die Nachmieter zum 1.3 einziehen wollen..
Was soll ich tuen?
Ich bedanke mich im vorfeld auf die Antwort.
Pierre