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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben kürzlich von unserem Vermieter eine Zahlungsaufforderung einer Sach- u. Haftpflichtversicherung in Höhe von 221,50 Euro erhalten. (Originalversicherungsschein in gesamter Beitragshöhe.)
Wir wohnen seit knapp 3 Jahren in einem Einfamilieneckhaus und zahlen jährlich ca.578,60 Euro an Nebenkosten, die sich wie folgt zusammenstellen:

-Grundsteuer-B-
-Entwässerung
-Abfallbeseitigung
-Niederschlagswasserflächen
-Straßenreinigung/Winterdienst

Als wir vor 3 Jahren den Mietvertrag abgeschlossen haben wurden wir über diese Nebenkostenabrechnung natürlich informiert und außerdem wurden Sie im Mietvertrag aufgeführt, allerdings wurde weder mündlich noch schriftlich auf die o.g. Versicherung hingewiesen und wir haben in der gesamten Zeit unserer Mietzeit nicht ein einziges Mal eine Forderung dieser Art erhalten.

Unsere Frage ist nun:

Darf unser Vermieter plötzlich diese Forderung stellen und darf er den o.g. Gesamtbeitrag fordern, oder sind Anteilzahlungen nur zulänglich?
Und hat er das Recht nach 3 Jahren, ohne jemals mündlich, als auch schriftlich darauf hinzuweisen, diese Forderungen zu stellen?

Wir hoffen es kennt sich Jemand von euch damit aus und kann uns etwas weiterhelfen!

Grüße
Stichwörter: sach + uhaftpflichtvers + beitrag

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