jogo88 hat diese Frage gestellt
Guten Tag!
Wie so oft geht es mal wieder um die Schönheitsreparaturen. Ich habe meine Wohnung zum 31.01.2010 gekündigt und wohne dann 2 1/2 Jahre in dieser Wohnung. Nun rief mich der Vermieter an und sagte mir dass ich zum Auszug alle Wände weiß streichen müsse und zudem alle Schönheitsreparaturen erledigen müsse.
Im Mietvertrag steht:
2. Endet das Mietverhältniss und ist der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er sämtliche Räume mit Raufaser zu tapezieren und weiß zu streichen. Heizkörper sind weiß zu lackieren.
3. Die Durchführung der SRP ist in Abhängigkeit eines objektiv zu beurteilenden Renovierungsbedarfes im allgemeinen gemäß Fristenplan fällig... 3 Jahre, 5 Jahre usw.
7. Alle SRP müssen spätestens zum Ablauf des Mietverhältnisses ausgeführt sein.
Meine Frage: ist das rechtens so??? Kann doch nicht sein das jeder unabhängig davon wielange man in der Wohnung wohnt bei Ablauf des Mietverhältnisses alle SRP durchführen muss!!??!!
Vielen Dank für die Antworten
Mfg J. K.