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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich erwarte von meinem Vermieter eine Erstattung aus meinen Nebenkostenvorauszahlungen. Weiß jemand bis wann ich die Nebenkostenabrechnung aus 2006 einfordern kann? Abrechnungszeitraum war bisher immer Juni. Ausgezogen bin ich im Dezember 2006. Muss ich meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen? Besten Dank für Eure Tipps.

1 Kommentar zu „Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlung”

Susanne Experte!

Abrechnungszeitraum kann nie und nimmer Juni sein.
Abrechnungszeitraum sind 12 Monate, das Wirtschaftsjahr, was i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht.
Wenn der Abrechnungszeitraum bisher immer dem Kalenderjahr entsprochen hat, siehe alte Abrechnungen, hat der VM bis zum 31.12.2007 Zeit für die Abrechnung 2006.

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