Susanne
Mal im MV nachschauen, was dort vereinbart ist.
z.B. ob neue Nebenkosten abgerechnet werden dürfen bzw. was überhaupt zu den NK vereinbart ist (§27 II.Berechnungsverordnung? Betriebskostenverordnung?)
Ich würde grundsätzlich das Problem sehen, dass ein Gärtner nicht zur Reinigung herangezogen werden kann!
Stolzerose
Erst einmal danke für die bisherige Antworten...
Also ich habe mir mein Mietvertrag noch einmal vorgenommen und genau durchgelesen...
Da steht:
§4 Betriebskosten
Neben der Miete zahlt der Mieter zusätzlich für folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung:
Laufend öffentliche lasten des Grundstücks (namentlisch die Grundsteuer),..., Straßenreinigung,..., Gebäudereinigung, Hauswart,..., Gartenpflege,...sonstige Betriebskosten,...
eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 45 Euro
§7 Abrechung, Umlage und Änderung der Betriebskosten
...
3. Der Vermieter kann nach einer Abrechung durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Betreibskostenvorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen
4. Fallen Betriebsksoten gemäß der Betriebskostenverordung erstmalig an oder werden sie neu eingeführt oder fallen einzelne weg, so hat der Vermieter dies nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei der Umlage sowie bei Erhebung und Anpassung der Vorauszahlungen zu berücksichtigen
5. Der Mieter schuldet den nach Ziffer 4 auf ihn entfallene Teil der Umlega mit Begin des auf die erklärung folgenden übernächsten Monats. bei rückwirkenden Betriebskostenerhöhungen wirken diese auf den zeitpunkt der Erhöhung, höchstens jedoch auf den Beginn des der erklärung vorausgegangenen Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
6. Bei Wegfall der in der Ziffer 4 genannten gesetzlichen Bestimmungen gelten die zuletzt gültigen Vorschriften entsprechend weiter, es sei denn, die Anwendung neuer gesetzlicher Vorschriften ist zwingend vorgeschrieben.
7. Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kann der Vermieter erhöhungen der Betriebskosten durch erklärun in textform anteilig auf dem Mieter umlegen. der Grund für die Umlage muss bezeichnet und erläutert werden. Erhöhungen ermäßigungen wirken sich anteilig im Umfang der Änderung auf die Pauschale aus.
8. Der Mieter stimmt bereits jetzt einer Vertragsänderung dahingegen zu, dass eine Dierektabrechung zwischen ihm un dem Leistungsbringer erfolgt.
und dann steht der der Hausordung noch folgendes:
1. Die Mieträume und gemeinschaftliche Einrichtungen sind stets sauber zu halten
2. Treppen und Vorplätze sind bei bedarf ordungsgemäß zu reinigen, ggf. zu fegen, zu feudeln, zu seifen oder bohnern.
Bin ich dann jetzt verpflichtet den Hofplatz zu reinigen oder gegebenenfalls eine Nebenkosten erhöhung hinzunehmen?
Susanne
Ja, allerdings würde ich sagen, ein Gärtner darf nicht zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden, die haben doch ganz andere Stundenlöhne. Der VM hat wirtschaftlich zu handeln!