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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag an alle ,

ich hätte mal eine Frage und zwar habe ich heute einen Brief von meiner Wohnungsverwaltung bekommen, die mir schreibt, dass ich ab sofort alle 14 Tage den Hofplatz reinigen soll. Wenn ich dies nicht tuen würde, würde ein Gärtner beauftragt werden und die anfallenden Kosten würden in die Nebenkosten einfließen.

Jedoch sehe ich nicht ganz ein dass ich die reinigung übernehme, denn


erstens: Steht nix von einer reinigung des Hofplatzes im Mietvertrag

zweitens: Wurde der Hofplatz bisher zwar gereinigt, jedoch seitdem ich hier wohne (10 Monate) höchstens 2 mal, alle 4 Monate

drittens: Benutze ich nur einen kleinen teil des Hofplatz zu Fuss oder mit dem Fahrrad um das Grundstück zu verlassen, während meine Vermieterin, welche auch meine Nachbarin ist ihre Autos auf dem Hofplatz stehen hat oder in anderer weise nutzt.

viertens: besitzt meine Vermieterin anliegend an den Hofplatz einen Imbiss, durch den es immer wieder mal vorkommt das Müll auf dem Hofplatz liegt.

fünftens: Denke ich dass ich der einzige wäre der diesen Hofplatz reinigt und selbst wenn nicht denke ich das alle 2 wochen gar nicht so viel schmutz anfallen kann.


Aus diesen Gründen sehe ich nicht ein dass ich die reinigung des Hofplatzes übernehme.
Bin ich dazu in irgendeiner weise verpflichtet und kann mir meine Vermieterin die kosten für einen Gärtner wirklich durch die nebenkosten erhöhen?

Ich würde mcih sehr über eine Antwort freuen.

Liebe grüße StolzeRose
Stichwörter: nebenkosten + einfliesen + gärtner + kosten + lassen

3 Kommentare zu „Kosten für Gärtner in Nebenkosten einfliesen lassen?”

Susanne Experte!

Mal im MV nachschauen, was dort vereinbart ist.
z.B. ob neue Nebenkosten abgerechnet werden dürfen bzw. was überhaupt zu den NK vereinbart ist (§27 II.Berechnungsverordnung? Betriebskostenverordnung?)

Ich würde grundsätzlich das Problem sehen, dass ein Gärtner nicht zur Reinigung herangezogen werden kann!

Stolzerose

Erst einmal danke für die bisherige Antworten...

Also ich habe mir mein Mietvertrag noch einmal vorgenommen und genau durchgelesen...
Da steht:

§4 Betriebskosten

Neben der Miete zahlt der Mieter zusätzlich für folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung:

Laufend öffentliche lasten des Grundstücks (namentlisch die Grundsteuer),..., Straßenreinigung,..., Gebäudereinigung, Hauswart,..., Gartenpflege,...sonstige Betriebskosten,...

eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 45 Euro



§7 Abrechung, Umlage und Änderung der Betriebskosten

...

3. Der Vermieter kann nach einer Abrechung durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Betreibskostenvorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen

4. Fallen Betriebsksoten gemäß der Betriebskostenverordung erstmalig an oder werden sie neu eingeführt oder fallen einzelne weg, so hat der Vermieter dies nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei der Umlage sowie bei Erhebung und Anpassung der Vorauszahlungen zu berücksichtigen

5. Der Mieter schuldet den nach Ziffer 4 auf ihn entfallene Teil der Umlega mit Begin des auf die erklärung folgenden übernächsten Monats. bei rückwirkenden Betriebskostenerhöhungen wirken diese auf den zeitpunkt der Erhöhung, höchstens jedoch auf den Beginn des der erklärung vorausgegangenen Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.

6. Bei Wegfall der in der Ziffer 4 genannten gesetzlichen Bestimmungen gelten die zuletzt gültigen Vorschriften entsprechend weiter, es sei denn, die Anwendung neuer gesetzlicher Vorschriften ist zwingend vorgeschrieben.

7. Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kann der Vermieter erhöhungen der Betriebskosten durch erklärun in textform anteilig auf dem Mieter umlegen. der Grund für die Umlage muss bezeichnet und erläutert werden. Erhöhungen ermäßigungen wirken sich anteilig im Umfang der Änderung auf die Pauschale aus.

8. Der Mieter stimmt bereits jetzt einer Vertragsänderung dahingegen zu, dass eine Dierektabrechung zwischen ihm un dem Leistungsbringer erfolgt.

und dann steht der der Hausordung noch folgendes:

1. Die Mieträume und gemeinschaftliche Einrichtungen sind stets sauber zu halten
2. Treppen und Vorplätze sind bei bedarf ordungsgemäß zu reinigen, ggf. zu fegen, zu feudeln, zu seifen oder bohnern.

Bin ich dann jetzt verpflichtet den Hofplatz zu reinigen oder gegebenenfalls eine Nebenkosten erhöhung hinzunehmen?

Susanne Experte!

Ja, allerdings würde ich sagen, ein Gärtner darf nicht zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden, die haben doch ganz andere Stundenlöhne. Der VM hat wirtschaftlich zu handeln!

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