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redenergy hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 31. Oktober 2009 gekündigt. Heute hat mir mein Vermieter geschrieben, dass er zum 31. Oktober eine Vorrauszahlung der evtl. anfallenden Nachzahlungen für den Zeitraum Jan-Okt. im Vorraus haben möchte. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt aber erst im darauffolgenden Jahr. Darf er die Vorrauszahlung verlangen??
Vielen Dank und
Gruß
Markus
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten + auszug

0 Kommentare zu „Nebenkostenvorauszahlung nach Auszug”

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