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Optimist hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Mein Badezimmer ohne Fenster hat eine Dusche mit Duschvorhang (keinen festen Spritzwasserschutz)und Holzdielenboden. Durch den täglichen Gebrauch ist trotz ordnungsgemäßen Gebrauch Wasser auf den nicht versiegelteten Dielenboden gespritzt. Durch die Kapillarwirkung des Holzes hat sich nach einigen Jahren hinter einem Schrank eine morsche Stelle im Holz gezeigt. Daraufhin (Anfang 2005) habe ich meinen Vermieter zunächst mündlich, dann schriftlich auf den Schaden im Badezimmer hingewiesen mit der Bitte um Behebung. Er sagte, der Schaden solle durch meine Haftpflichtversicherung behoben werden, dem stimmte ich nicht zu, da ich die Dusche ordnungsgemäß benutzt habe und er für eine feste Duschvorrichtung sorgen solle. Trotz wiederholter Forderung hat er sich um die Angelenheit nicht gekümmert. Der Schaden an den Dielen wird seitdem immer größer! Ich möchte nun ausziehen. Wie soll ich mich verhalten? Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank!

7 Kommentare zu „Vermieterschuld oder Haftpflicht des Mieters?”

MichaRecht Experte!

Hallo Optimist,
wer hat die Dusch da eingebaut?
MfG
MichaRecht

Optimist

Hallo,
vielen Dank für die Frage!
Die Dusche (das gesamte Badezimmer incl. Dielenboden) hat der Vermieter eingebaut.
Herzlichst, Optimist

Ghostraider Experte!

Sie können Ausziehen, nur den Schaden am Boden müssen Sie wahrscheinlich aber bezahlen.
Der Vermieter ist bei Eibau einer Dusche nicht verpflichtet Duschwände oder einen Duschvorhang anzubringen.

Haben Sie ohne Duschvorhang geduscht haben, haben Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt den Sie auch bezahlen, nicht beheben müssen.

Bei Schäden die der Mieter an den Mietsachen verursacht ist der Vermieter berechtigt diese durch einen Handwerker sofort auf Kosten des Mieter zu beheben.
Der Mieter hat da kein Recht diese Reparaturen selbst durchzuführen.

Es ist auch irrelevant wer die Dusche eingebaut hat.
Außerdem müsste zum Selbsteinbau einer Dusche die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden, da dies eine bauliche Veränderung der Mietsache ist.

Leider hat hier der Vermieter Recht und Sie sollten dies nicht der Hausrat sondern der Privaten Haftpflicht Versicherung melden die dafür zuständig wäre.

Gruß
ghost

Optimist

Hallo Ghost,

selbstverständlich habe ich mit einem entsprechenden Duschvorhang geduscht. Doch leider bleibet es nicht ausgeschlossen, dass Wasserspritzer beim absolut normalen Duschgebrauch daneben gehen!! Der Vermieter muss doch das Badezimmer so gestalten, dass kein Schaden durch normalen Gebrauch entstehen kann! oder sehe ich das falsch?

P.S. Da ich 2005 erstmals auf den Schaden aufmerksam wurde, weiß ich nicht, ob dies nun, fas drei Jahre später, ein Problem für die Haftpflicht darstellt??

Viele Grüße Optimist

Ghostraider Experte!

Man brauch auch nicht nach dem ersten Wassertropfen die Versicherung anschreiben.
Ich würde mich mal mit dem Versicherungsvertreter bei dem Sie abgeschlossen haben darüber unterhalten und dieser soll den Schaden aufnehmen.

Gruß
ghost

Optimist

Hallo Ghost,

vielen Dank für die Info! Ist jemand im Forum anderer Meinung?
Danke!
Optimist

MichaRecht Experte!

Hallo Optimist,
es macht schon einen Unterschiet wer das Bad hat „bauen“ lassen.
Ich bin auch Deiner Meinung wenn der Vermieter das Bad einrichtet mit allem drum und dran, dann hat das auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Das bedeutet dem gemeinen Gebrauch entsprechend. Gerade in Feuchträumen gibt es einige DIN-Vorschriften zu beachten. Ich werde mich mal umhören.
MfG
MichaRecht

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