Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Bambi81 hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Abend.

Aus aktuellem Anlass möchte ich hier nun auch meine Frage loswerden.Ich stehe kurz vor meinem Umzug (am 15.1.) und heute war mein derzeitiger Vermieter da und hat eine Begehung meiner Wohnung vorgenommen um den Zustand der Wohnung zu begutachten.Dabei wurde der Zustand des Teppich´s im Wohnzimmer bemängelt weil dieser an einer Stelle durch längeren Gebrauch eines Schreibtischstuhles Wellen wirft und weil 2 Brandlöcher vorhanden sind.Nun verlangt mein Vermieter von mir das Auslegen eines neues Teppich´s oder wenn er einen neuen Teppich verlegt werden die Kosten von der Kaution abgezogen.Der Teppich wurde bei meinem Einzug neu vom Vermieter gelegt.Einzug war im Mai 2002.
Ist man denn nach so vielen Jahren noch verpflichtet die Kosten für einen neuen Teppich zu übernehmen? Oder müsste ich Aufgrund der Brandlöcher doch einen neuen Teppich zahlen?

6 Kommentare zu „Komplette Kostenübernahme für neuen Teppich?”

edy Experte! 12.01.2011 00:27

Hallo Bambi81,

Zu zahlen wäre nur der Zeitwert, nach 8 Jahren wird da nicht mehr viel über sein.

lg
edy

Bladder Experte! 12.01.2011 05:51

Solche Schäden könnte man über eine Privathaftpflichtversicherung abwickeln.
Die Lebensdauer eines Teppichs wird, je nach Qualität, von den Gerichten auf ca. 10 Jahre festgelegt. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Zeitwert etwa bei 20% liegt. Sowohl bei einer Reparatur, als auch bei einer Neuverlegung hätte der Mieter demnach nur 20% der Kosten zu tragen.

Mal abgesehen von der Abnutzung, die grundsätzlich zu Lasten des Vermieters geht, sind aber die Brandlöcher Beschädigungen für die der Mieter aufzukommen hat. Dies hat aber auf die oben genannte Schadensabwicklung keinen Einfluss.

Balkonexperte Experte! 12.01.2011 08:35

Und hier die Antwort eines Anwalts für Mietrecht: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

Bladder Experte! 12.01.2011 10:32

Zitat Balkonexperte: Und hier die Antwort eines Anwalts für Mietrecht: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

Unter diesem Link befindet man ein Lexikon. Keine Aussage eines RA! :)

Balkonexperte Experte! 12.01.2011 12:13

Och nee, und wer ist der Herausgeber dieses Lexikons? Vielleicht der Verlag von Bäckerblume oder die Fleischerkundenpost?

Bitte mal das Impressum lesen und dann weiter meckern, okay?

Bladder Experte! 12.01.2011 13:46

Nein, ist nicht okay! Es handelt sich lediglich um eine Richtigstellung.

Lexikas werden in aller Regel von mehreren Personen geschrieben.
Sie hätten nur "Lexikon" schreiben können und den Anwalt weg gelassen.

Und meckern tun Sie, warum auch immer! :)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.