edy 12.01.2011 00:27
Hallo Bambi81,
Zu zahlen wäre nur der Zeitwert, nach 8 Jahren wird da nicht mehr viel über sein.
lg
edy
Bladder 12.01.2011 05:51
Solche Schäden könnte man über eine Privathaftpflichtversicherung abwickeln.
Die Lebensdauer eines Teppichs wird, je nach Qualität, von den Gerichten auf ca. 10 Jahre festgelegt. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Zeitwert etwa bei 20% liegt. Sowohl bei einer Reparatur, als auch bei einer Neuverlegung hätte der Mieter demnach nur 20% der Kosten zu tragen.
Mal abgesehen von der Abnutzung, die grundsätzlich zu Lasten des Vermieters geht, sind aber die Brandlöcher Beschädigungen für die der Mieter aufzukommen hat. Dies hat aber auf die oben genannte Schadensabwicklung keinen Einfluss.
Balkonexperte 12.01.2011 08:35
Und hier die Antwort eines Anwalts für Mietrecht: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm
Bladder 12.01.2011 10:32
Zitat Balkonexperte: Und hier die Antwort eines Anwalts für Mietrecht: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm
Unter diesem Link befindet man ein Lexikon. Keine Aussage eines RA!
Balkonexperte 12.01.2011 12:13
Och nee, und wer ist der Herausgeber dieses Lexikons? Vielleicht der Verlag von Bäckerblume oder die Fleischerkundenpost?
Bitte mal das Impressum lesen und dann weiter meckern, okay?
Bladder 12.01.2011 13:46
Nein, ist nicht okay! Es handelt sich lediglich um eine Richtigstellung.
Lexikas werden in aller Regel von mehreren Personen geschrieben.
Sie hätten nur "Lexikon" schreiben können und den Anwalt weg gelassen.
Und meckern tun Sie, warum auch immer!