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Creek hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte vor mit meiner Freundin (nun leider EX) zusammen ziehen und wir hatten bereits den Vertrag für die Wohung unterschrieben, werden dort aber nicht einziehen. Nun haben wir nach der Trennung frist gerecht gekündigt und sind wegen der Kündigungsfrist vertraglich verpflichtet 3 Monate lang Miete zu zahlen. Ich bin erst davon ausgeganen, dass wir nur die Kaltmiete zahlen müssten, aber der Vermieter möchte die volle Warmmiete einziehen, was ich nun auch erstmal nicht ganz nachvollziehen kann, aber gut es gibt diverse Nebenkosten, die auch anfallen, obwohl wir nicht einziehen. Aber sind auch verpflichtet Kaution zu zahlen, obwohl wir die Wohung nicht beziehen? Ich habe gerade mit dem Vermieter gesprochen und dieser möchte 2/3 der Kaution einziehen und begründet dies damit, dass eventuell noch weitere Nebenkosten(???) anfallen können, die nicht mit der Warmmiete abgedeckt sind, und er dafür diese Kaution als Rücklage haben möchte.

Bisher dachte ich immer das eine Kaution für mögliche Schäden, die beim Bewohnen der Wohung entstehen, bezahlt werden muss.

Bin über jeden Tip dankbar.
Stichwörter: kaution + miete + Nichtbezug

1 Kommentar zu „Warmmiete und Kaution trotz Nichtbezugs”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter hat Recht und ist noch kulant mit 2/3 der Kaution.

Die Kaution ist nicht nur für evtl. Schäden oder Nebenkostennachzahlungen, sondern die Kaution kann auch bei Mietende für ausstehende Mieten verwendet werden.
Das heißt, der Vermieter darf während der Mietzeit die Kaution nicht für Mietrückstände verwenden, aber bei Mietende kann er mit Zustimmung des Mieters auf die Kaution zurück greifen.

Die Warmmiete ist gerechtfertigt, da Sie wenn Sie im Urlaub sind Sie auch die Warmmiete zahlen Oder??

Gruß
ghost

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