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dapeda hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor ein paar Wochen haben allen Mieter unseres Hauses einen Brief enthalten in dem der Vermieter auf die anstehende Wartung der Thermen (jede Wohnung hat eine eigene Gastherme für das Warmwasser) hingewiesen hat. Um einen günstigeren Preis zu erreichen wollte er unsere Adress & Telefondaten an das Heizungsunternehmen übermitteln, damit dieses die Termine absprechen kann und nur einmal anfahren muss.

Soweit so gut, hat alles geklappt, die Wartung verlief reibungslos (zumind. bei mir).

Nun erhalte ich eine Woche später vom Heizungsunternehmen eine Rechnung für die Wartung, die direkt an mich adressiert ist (120 €).

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das solche Wartungskosten über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden müssen?! Das Ganze würde bei mir auch Sinn machen, weil ich in 4 Monaten ausziehen werden - und über die Nebenkostenabrechnung die Wartungskosten ja eigentlich auf das Jahr umgelegt werden müssten, oder?

Danke schonmal für die Antworten!
Frank

3 Kommentare zu „Wartungskosten - direkte Rechnung vom Heizungsunternehmen?”

Susanne Experte!

Wie sieht die mietvertragliche Vereinbarung dazu aus?

dapeda

Hallo!

Danke für Deine Antwort. Ich bin grad unterwegs und habe den Mietvertrag nicht zur Hand. Aber ist das denn wichtig? Mir gehts ja nicht generell darum, die Wartungskosten nicht zu zahlen, sondern um den Fakt, das ich die Wartungskosten direkt an den Heizungsbauer zahlen soll, den ich weder beauftragt habe, noch die Chance hatte Vergleichsangebote einzuholen. Es ist doch merkwürdig, das der Vermieter was beauftratgt und mir die Rechnung direkt gestellt wird.

Normalerweise müssten die ja über die Nebenkostenabrechnung mit abgerechnet werden. Und dann sollten diese ja nach Monaten aufgeteilt werden. Ich möchte in 4 Monaten ausziehen, deshalb erschließt es sich mir nicht, warum ich für 1 Jahr die Wartungskosten übernehmen soll.

Wenn ich die Wartungskosten an den Heizungsbauer bezahle, kann ich diese dann nach dem Auszug anteilig vom Vermieter zurückfordern?

Gruß
Frank

Susanne Experte!

Ob das geht oder was auch immer geht hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab.
Wenn Du die Auskunft vom Fachanwalt haben willst, nimm den Mietvertrag mit- ggf. ist das ja genau so vereinbart, wie es der VM jetzt durchführt.

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