Susanne
Wie sieht die mietvertragliche Vereinbarung dazu aus?
dapeda
Hallo!
Danke für Deine Antwort. Ich bin grad unterwegs und habe den Mietvertrag nicht zur Hand. Aber ist das denn wichtig? Mir gehts ja nicht generell darum, die Wartungskosten nicht zu zahlen, sondern um den Fakt, das ich die Wartungskosten direkt an den Heizungsbauer zahlen soll, den ich weder beauftragt habe, noch die Chance hatte Vergleichsangebote einzuholen. Es ist doch merkwürdig, das der Vermieter was beauftratgt und mir die Rechnung direkt gestellt wird.
Normalerweise müssten die ja über die Nebenkostenabrechnung mit abgerechnet werden. Und dann sollten diese ja nach Monaten aufgeteilt werden. Ich möchte in 4 Monaten ausziehen, deshalb erschließt es sich mir nicht, warum ich für 1 Jahr die Wartungskosten übernehmen soll.
Wenn ich die Wartungskosten an den Heizungsbauer bezahle, kann ich diese dann nach dem Auszug anteilig vom Vermieter zurückfordern?
Gruß
Frank
Susanne
Ob das geht oder was auch immer geht hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab.
Wenn Du die Auskunft vom Fachanwalt haben willst, nimm den Mietvertrag mit- ggf. ist das ja genau so vereinbart, wie es der VM jetzt durchführt.