Susanne
Die Kosten von Gewerbebetrieben sind vor Umlage auf die Mieter abzuziehen.
Eine gerechte Aufteilung geht natürlich nur nach Wasseruhren, die Anschaffung kannst Du als Modernisierung auf die Mieter umlegen.
Weiterhin: Du kannst jetzt nicht nach Deinem Gusto umlegen, es kommt darauf an, welchen Umlageschlüssel für Wasser Du in den Mietverträgen vereinbart hast.
Hast Du keinen vereinbart, sagt das BGB, wird nach qm Wohnfläche umgelegt.
Im Forum von www.vermieternetz.de treffen sich Vermieter und helfen gern.