Ratsuchende08 hat diese Frage gestellt
or zwei Wochen ist die Wohnung unter unter unserer Wohnung ausgebrannt. Durch die starke Rauchentwicklung wurde auch unsere Wohnung stark in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem ist noch nicht sicher, ob die tragenden Balken noch stabil genug sind, oder ob diese vielleicht ausgetauscht werden müssen. Laut der Vermieter ist die Wohnung für mindestens sechs Wochen nicht bewohnbar.
Die Schäden am Mobiliar deckt natürlich die Hausratversicherung ab, und die Schaden an der Bausubstanz übernimmt die Brandversicherung der Vermieter.
Das Problem ist nun, wir ja auch irgendwo eine Bleibe brauchen. Bis jetzt sind wir bei Freunden untergekommen, aber für so eine lange Zeit ist das Leben auf einer Couch nicht durchzuhalten.
Die Vermieter meinen, dass wir für den Zeitraum der Renovierung keine Miete zahlen müssen und von dem Geld in eine Pension ziehen sollen. Alles was über den Mietbetrag geht, müssten wir selbst begleichen. Aus der Miethöhe ließen sich Kosten von 17€ pro Nacht decken. Leider ist das für zwei Personen in München keinesfalls realistisch.
Wir haben nachgefragt, ob vielleicht eine Ersatzwohnung frei wäre, weil das wesentlich günstiger wäre, aber das ist laut Vermieter nicht möglich.
Meine Frage wäre jetzt, ob es wirklich so ist, dass man keinen Anspruch auf eine Ersatzunterkunft, sei es eine Wohnung oder eine Pension hat? Ich habe im BGB nur etwas zur Mietminderung gefunden.
Ein weiteres Problem ist, dass die Renovierungsarbeiten noch gar nicht angefangen haben, da die Schuldfrage (entweder Fahrlässigkeit oder Kurzschluss) nicht geklärt ist und sich solange die Haftpflicht der Brandverursacher weigert, etwas zu zahlen. Das bedeutet, dass die Wohnung wahrscheinlich noch länger unbewohnbar bleibt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank,
Ratsuchene08