BK-Mann
Hallo
Muss uns der Vermieter in so einem Fall eigentlich auch eine Nebenkostenabrechnung vorlegen?[/quote:aa346]
Ja.[/size:aa346][/b:aa346]
Der Vermieter kann wenn er will (und muss auch in diesem Fall) für diese Kostenposition eine eigene BK-Abrechnung erstellen.
Was ist denn mit der Grundsteuer? Die trägt der Vermieter alleine?
Gruß
BK-Mann
Purzel
Hallo und Danke für die Antwort!
Ich habe jetzt nochmal in unserem jetzigen Mietvertrag nachgeschaut. Laut diesem zahlen wir die Netto-Kaltmiete + Betriebskostenvorschuss. Der Vorschuss enthält laut Mietvertrag Grundsteuer, Gebäudereinigung (kann mich nicht erinnern, wann das mal gemacht worden wäre), Gartenpflege (den pflegen wir), Beleuchtung (die Hausbeleuchtung ist in unseren Stromkosten enthalten), Versicherung, Hauswart, Sontiges, Umlageausfallwagnis. - Ist so ein pauschalformular, wo diese Punkte einzeln aufgeführt sind, aber mit einem Gesamtbetrag belegt werden.
Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müll und Schornstein zahlen wir, ebenso Strom und Heizung.
Wie gesagt, wir haben seit 6 Jahren noch nie eine Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung gesehen...
Schönen Gruß,
Frank
BK-Mann
Darf ich mal fragen wie hoch dieser Betriebskostenvorschuss im Monat ist?
Sind die ganzen Kostenpositionen im Mietvertrag angekreuzt? Oder stehen die nur drin wie sie in jedem Standartmietvertrag drin stehen?
Umlageausfallwagnis gibt es übrigens nur bei öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Gruß
BK-Mann
Purzel
Also die Positionen stehen wie in jedem Standardmietvertrag drin, allerdings sind einige Positionen angekreuzt und und als Ergänzung wurde "x Wird vom Mieter direkt bezahlt" notiert. Demnach sollten alle Positionen die nicht angekreuzt wurden vom Pauschalbetrag gedeckt werden. Der Vorschuss beträgt knapp 17 Euro.
Schönen Gruß,
Frank