tenant61
hm, versetz dich mal in die stelle des vermieters; du hast ein haus und vermietest das. würdest du grundsätzlich bei technischen neuerungen die ausstattung verändern wollen, damit der mieter immer auf dem neuesten stand ist?
außerdem: eines der ersten dinge, die man bei besichtigung des hauses oder auch einer wohnung sieht, ist das schloß (zumindest das der eingangstüre). man kann also davon ausgehen, dass du vor vertragsbeginn über diesen zustand bescheid wusstest.
fazit: solange keine vorschrift eine anpassung des technischen stands erforderlich macht, ist der vermieter dazu nicht verpflichtet. versuch´s mal mit einem freundlichen gespräch mit dem vermieter. vielleicht hat der zufällig noch ein modernes schloss irgendwo rumliegen und überlässt es euch zum selbsteinbau. ansonsten müsst ihr das selbst in die hand nehmen.
MaikeS
Aber andererseits ist der Vermieter mit diesen Schlössern doch auch nicht versichert. Denn wenn jemand einbricht und im Haus randaliert, zahlt seine Versicherung ja auch nicht, wenn so alte Schlösser am Haus sind.
Also ist es doch auch in seinem Interesse?!
Nochmal danke!