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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

bin ich rechtlich verpflichtet meinem ehemaligem Vermieter,
nach ordnungsgemässer Wohnungsübergabe und nach Abschluss aller Zahlungsverpflichtungen,
meine künftige Adresse mitzuteilen?

Danke für die Antworten!!!

1 Kommentar zu „Wohnungsübergabe, neue Adresse dem Vermieter mitteilen”

Susanne Experte!

Abschluss aller Zahlungsverpflichtungen?
Wenn Du in 2005 ausgezogen bist, erhältst Du für diesen Zeitraum noch die Betriebskostenabrechnung, die kann der VM bis zum 31.12.2006 zustellen. Ausgenommen, Du hast eine Inklusivmiete oder eine Betriebskostenpauschale bezahlt.
Weiterhin: wenn kein Übergabeprotokoll der Wohnung erstellt wurde, kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Mängel geltend machen.
Demnach hat der VM also Interesse an Deiner neuen Adresse.
Selbst, wenn Du diese nicht wahrheitsgemäss mitteilst, kann der VM gegen Gebühr beim Ordnungsamt Deine neue Adresse erfahren.
I.d.R. macht das aber dann der Anwalt, wenn der VM noch Forderungen gegen Dich hat.
Es sei denn, Du verstösst gegen das Meldegesetz.

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