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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen ich heise Uwe,bin schwerbehindert 100% verh.und habe 2 kinder habe nun eine wohngeld nachzahlung bekommen wo auf das konnto von vermieter geht,bin nicht in mietschulden oder so, nun macht mein vermieter rum.
nun meine frage darf er es einbehalten?

1 Kommentar zu „darf der vermieter meine wohngeld nachzaglung einbehalten?”

taege

JA!
Wohngeld wird zum Bezahlen der Miete vergeben.
Eine Wohngeldnachzahlung ebenfalls!!!

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