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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes Problem. Unser neuer Vermieter will uns auf mind. 5 Jahres festlegen. Ist dies heutzutage überhaupt noch üblich und oder rechtens?Haben wir eine Möglichkeit wenn wir unterschreiben früher aus dem Vetrag zu kommen? Da es derzeit nicht so aussieht, als ob die Vermieter auf diese Klausel verzichten wollen. Ich finde einfach man weiß nie was im Leben einmal kommt und aus diesem Grund möchte ich mich einfach nicht an die Wohnung binden. Bitte helft uns weiter...
Stichwörter: mindestmietzeit + uns + bi + will + jahre

3 Kommentare zu „Mindestmietzeit 5 Jahre?!?!Vermieter will uns für 5 Jahre bi”

Susanne Experte!

Falls diese Klausel als Formularklausel enthalten ist (vorgefertigter Vertrag) ist sie sowieso nicht gültig. Formularvertraglich kann ein Kündigungsausschluss nur bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
Gütlig wäre sie nur als Individualklausel. Dies setzt voraus, dass der Inhalt zur Disposition steht und vor Vertragsabschluss darüber verhandelt wurde. Das muss der Vermieter beweisen.

tobsen

Hallo,

leider ist das kein Formular Mietvertrag. Unsere Vermieter haben den individuell aufgesetzt. Ich hab gestern auch nochmal im internet geforscht und auf de ntv seite habe ich gelesen, dass es Härtefallsitationen gibt, in denen man auch aus so einem Vetrag heraus kommt. z.B. wurde dort aufgeführt, dass wenn man z.B. heirtatet und oder Nachwuchs bekommt und aus diesem Grund die Wohnung zu klein ist, man kündigen kann. Stimmt das?

vIELEN dANK

Susanne Experte!

Naja, selbst wenn das keine Formularklausel ist, muss der Vermieter beweisen, dass über diese Tatsache diskutiert wurde. Weiterhin ist es dann wieder eine AGB, wenn Du nachweisen kannst, dass der Vermieter mit mind. 3 anderen Mietern den gleichen Vertrag aufgesetzt hat.-> dann wird aus dem individuell aufgesetzten Vertrag wieder ein Formularmietvertrag mit vorgefertigten AGBs.
Alles andere läuft so ab:
Du kündigst, weil Du einen sog. Härtefall hast, sagen wir mal, Du ziehst in eine andere Stadt wg. des Jobs.
Der Vermieter will aber, dass Du den Vertrag einhälst, demnach muss er klagen. Im Zweifelsfall wird also ein Gericht entscheiden, ob Deine Gründe insofern zur Kündigung berechtigen.
Man kann also sagen: Ja, es gibt diese Härtefallsituationen, aber im Zweifelsfall entscheidet das Gericht!

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