Susanne
Falls diese Klausel als Formularklausel enthalten ist (vorgefertigter Vertrag) ist sie sowieso nicht gültig. Formularvertraglich kann ein Kündigungsausschluss nur bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
Gütlig wäre sie nur als Individualklausel. Dies setzt voraus, dass der Inhalt zur Disposition steht und vor Vertragsabschluss darüber verhandelt wurde. Das muss der Vermieter beweisen.
tobsen
Hallo,
leider ist das kein Formular Mietvertrag. Unsere Vermieter haben den individuell aufgesetzt. Ich hab gestern auch nochmal im internet geforscht und auf de ntv seite habe ich gelesen, dass es Härtefallsitationen gibt, in denen man auch aus so einem Vetrag heraus kommt. z.B. wurde dort aufgeführt, dass wenn man z.B. heirtatet und oder Nachwuchs bekommt und aus diesem Grund die Wohnung zu klein ist, man kündigen kann. Stimmt das?
vIELEN dANK
Susanne
Naja, selbst wenn das keine Formularklausel ist, muss der Vermieter beweisen, dass über diese Tatsache diskutiert wurde. Weiterhin ist es dann wieder eine AGB, wenn Du nachweisen kannst, dass der Vermieter mit mind. 3 anderen Mietern den gleichen Vertrag aufgesetzt hat.-> dann wird aus dem individuell aufgesetzten Vertrag wieder ein Formularmietvertrag mit vorgefertigten AGBs.
Alles andere läuft so ab:
Du kündigst, weil Du einen sog. Härtefall hast, sagen wir mal, Du ziehst in eine andere Stadt wg. des Jobs.
Der Vermieter will aber, dass Du den Vertrag einhälst, demnach muss er klagen. Im Zweifelsfall wird also ein Gericht entscheiden, ob Deine Gründe insofern zur Kündigung berechtigen.
Man kann also sagen: Ja, es gibt diese Härtefallsituationen, aber im Zweifelsfall entscheidet das Gericht!