Der_Mario
jetzt ist es so mit meiner tuer. ich bin die einzige mieterin im haus die ihre tuer nicht abschliessen kann, nur zuziehen. es gibt also kein richtiges schloss an der tuer.
kann ich das vom vermieter fordern?[/quote:9ca18]
Ja, selbstverständlich. Vermieter schriftlich über diesen Mangel informieren und ihn auffordern, diesen zu beheben. Setze ihm dabei in Deinem Brief eine angemessene Frist.
Übrigens kannst/solltest Du alle Mängel auflisten und den Vermieter auffordern, diese zu beheben.
Sinnvoll ist es auch, wenn Du in Deinem Schreiben darauf hinweist, dass Du nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholst und die angemahnten Mängel auf Kosten des Vermieters beheben lassen wirst. Ließe der Vermieter die von Dir gesetzte Frist ungenutzt verstreichen, dürftest/solltest Du das dann auch tun.
moni2599252
wie lange ist so eine frist in der regel?
ein monat?
lieben dank, moni
Der_Mario
Wenn Du nur das Türschloss anmahnst und einen Monat Zeit einräumen willst, ist das OK, das ist m. E. schon mehr als angemessen. Weiß der Vermieter schon von dem Mangel (ob mündlich oder schriftlich, ist egal)? Wenn ja, würde ich eine kürzere Frist setzen.
Sinnvoll ist es aber, ein konkretes Datum anzugeben, und nicht "innerhalb eines Monats" oder ähnliches zu schreiben.