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Für Sie als Mieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und ist unabhängig davon wie lange Sie bereits dort wohnen. Man kann eine Wohnun auch kündigen in der man überhaupt nicht gewohnt hat, sich also nach dem Unterschreiben des Mietvertrages anders entschieden hat. Ihre Pflicht besteht nur darin die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten und bis dahin auch die vereinbarte Miete und Nebenkosten zu zahlen.
Es spielt keine Rolle ob Sie die Kaution noch nicht voll bezahlt haben, Sie können trotzdem kündigen. Der Vermieter kann diese nur weiter verlangen oder Sie müssen, wenn Mängel bestehen die Sie zu verantworten haben, die Kosten für deren Behebung zahlen.