Frank99
Üblicherweise kann der Vermieter nach Ihrem Auszug einen angemessenen Teil Ihrer Kaution zurückbehalten, wenn noch Forderungen an Sie zu erwarten sind - zum Beispiel wegen Betriebskostennachzahlungen. So wie ich Sie verstanden habe, zahlte der Vermieter Ihrem Strom für einen bestimmten Zeitraum, wobei üblicherweise der Mieter direkt mit dem Versorger einen Vertrag abschließt: Ich hoffe, Sie haben sich für den entsprechenden Zeitraum (Mietbeginn bis Umstellung auf Ihren Namen) die jew. Zählerstände notiert. Dann könnten Sie anhand der Tarife des Versorgers selbst ausrechnen, mit welcher Nachzahlung Sie zu rechnen haben, bzw. ob es angemessen ist, dass Ihr Vermieter die volle Kaution zurückbehält oder ob nur ein teil davon angemessen wäre.
Beste Grüße
mmatrix239
Ja die Zählerstände haben wir alle.
Aber hätte der Vermieter nicht die Zahlungen nach seinem Auszug aus der Wohnung stoppen müssen?
Ich find es ungerecht jetzt auf die Abbrechnung des Energielieferanten warten zu müssen damit er seinen Teil abziehen kann.
Ich denke wir haben von unserer Seite richtig gehandelt. (Fristgemäß umgemeldet etc.)
Ghostraider
Wurde im Mietvertrag vermerkt das der Vermieter die Stromabnahme der Wohnung mit bezahlt, also ein All- Inklusiv Vertrag abgeschlossen?
Wenn nicht ist die Stromrechnung meiner Ansicht nach eine private Forderung so das der Vermieter für diese Forderung nicht die Kaution zurück halten darf.
Die Forderung kann er gegebenen Falls einklagen.
Anders wäre es wenn Forderungen aus dem Mietverhältnis resultieren, wie Nebenkosten, Mieten (nach der Kündigung)oder Schadensbegleichungen, dafür kann der Vermieter die Kaution zur Ausgleichung verrechnen. Wobei nur für Nebenkosten ein Betrag in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bis höchstens 12 Monate von der Kaution eingehalten werden darf. Den Rest hat der Vermieter auszuzahlen.
Gruß
ghost
mmatrix239
Nein,im mietsvertrag ist nichts dergleichen vermerkt