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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauche Eure Hilfe! Der Elektriker war 2 x in unseren angemieteten Haus.
1. hat er die im Übergabeprotokoll aufgeführte Reparatur der Küchensteckdose ausgeführt. Aufgeführt im Protokoll am 4. Juni 2006. Ich habe den Elektriker selber angerufen, da wir 3 Monate darauf gewartet haben, dass der Vermieter uns einen Elektriker nennt, den er sonst auch beauftragt. Wie gesagt wir warteten vergebens und haben die Beauftragung selber in die Hand genommen. Der Elektriker hat die Rechnung im September direkt an unseren Vermieter gestellt.
2. hatten wir mehrere Stromausfälle und haben dann nach dem 8. Stromausfall aus aktuellem Anlass den Elektriker selber angerufen und er hat dann als Fehler die Heizung ausfindig gemacht. Diese Rechnung aus Oktober hat er dann ebenfalls unserem Vermieter zugesandt. Der Vermieter wusste auch im Vorwege von den diversen Stromausfällen.
Jetzt im Januar erfahren wir von dem Elektriker, dass unser Vermieter die Rechnungen NICHT bezahlt hat. Er bittet uns nun die Rechnungen zu bezahlen bzw. nochmal mit dem Vermieter zu reden.
WAS SOLLEN WIR NUN TUN?
Stichwörter: rechnungen + elektriker

1 Kommentar zu „Rechnungen Elektriker”

tenant61 Experte!

. zahlen!
wer den auftrag erteilt ist immer auch der, der zahlen muss, es sei denn, mit dem, der zahlen soll besteht darüber einigkeit. denn es gibt keine vereinbarung zu lasten dritter; soviel vorab.

auch wenn dein anliegen begründet war, warst du m.e. zur ersatzvornahme nicht berechtigt, denn du hast die schriftliche mängelanzeige beim vermieter versäumt. ein telefonat reicht da im streitfall kaum aus; im zweiten fall hat ja offenbar noch nicht mal ein telefonat stattgefunden.
die richtige vorgehenseise wäre gewesen, den vermieter schriftlich über die mängel an der elektroinstallation zu informieren, evtl mietminderung geltend machen (naja, davon bin ich i diesem fall eigentlich selbst nicht überzeugt, aber als druckmittel vielleicht dennoch geeignet), danach ggfs die mängelbeseitigung abzumahnen und dabei gleichzeitig mit ersatzvornahme zu drohen. danach wärst du auf der sicheren seite gewesen und hättest die reparatur selbst beauftragen dürfen. die rechnung hättest du dennoch zunächst selbst zahlen müssen, hättest aber dann einen erstattungsanspruch gegen den vermieter gehabt und notfalls mit der miete aufrechnen können. diese chance hast du leider vertan.
letzter weg: sprich mit dem vermieter. vielleicht lenkt er ja doch noch ein.

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