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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Forums-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu dem im Mietvertrag stehenden §3 – Miete und Nebenkosten. Die Sache ist die: Mein Vermieter sagte mir und meinem Partner vor Unterzeichnung des Mietvertrages, dass lediglich Kaltmiete und Nebenkosten, also keine weiteren Kosten wie Gebäudeversicherung oder der gleichen, von uns zu tragen wären. Nun habe ich erfahren, dass in der Nebenkostenabrechnung trotzdem Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Brennholz, Betriebsstrom etc.) aufgelistet und somit auch von uns zu zahlen sind.

Daraufhin habe ich mir meinen Mietvertrag noch mal genauer angesehen, werde aber nicht ganz schlau daraus. Folgende Passagen sind angekreuzt:

§3 Abs.1: Die Netto-Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Heizung und Warmwasser) beträgt: € 450

§3 Abs.2: Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Abs. 3: € 120

§3Abs.3: Die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung (…) sind in der gem. Abs.1 vereinbarten Netto-Kaltmiete nicht enthalten.

Bei den Ziffern 1-16 wurde nichts angekreuzt.

Heißt das nun, dass wir sämtliche Betriebskosten, die auf der Nebenkostenabrechnung stehen, zu zahlen haben? Wenn ja, kann ich mich darauf berufen, dass mein Vermieter mir und meinem Partner gegenüber eine falsche Aussage getroffen hat?

Bitte helft mir, etwas Licht ins Dunkle zu bringen…
Vielen vielen dank schon mal im Voraus!

Nicole
Stichwörter: gesagt + andere + angekreuzt

1 Kommentar zu „Das eine gesagt, das andere angekreuzt?”

Susanne Experte!

Der VM kann alle BR nach der Betriebskostenverordnung abrechnen. Die Verordnung findest Du online, kurz gesagt, danach kann er alles abrechnen, nur keine Verwaltungskosten.
Wenn das aber vorher nicht so besprochen wurde könnte man das als überraschende Klausel werten. Das Problem ist, Du hast es unterschrieben und es ist auch allgemein so üblich. Hast Du unterschrieben ohne vorher zu lesen?

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