Susanne
Nur, wenn Ihr Euch schon über bestimmte Konditionen einig ward, dazu gehören Miethöhe und auch NK-Vorauszahlungen, Mietbeginn etc.
Dass der VM sich beim Bezugstermin nicht festlegen will ist ein guter Grund zurückzutreten, auch das mit dem Stellplatz würde ich nennen.
Allerdings solltest Du mit der Ausdrucksweise gegenüber dem VM vorsichtig sein. Ich würde empfehlen den Ausdruck zu verwenden: nach Änderung wichtiger Konditionen Ihrerseits möchte ich davon Abstand nehmen einen Mietvertrag abzuschließen.
1. Mietpreiserhöhung im Nachhinein durch Stellplatz
2. fehlende Kalkulation für NK
3. keine Einigung über Vertragsbeginn
philio
Hallo!
Ich habe eben mit dem Vermieter telefoniert. Er ist der Aufassung, dass ein muendlicher Mietvertrag zustandegekommen ist. Wir wurden auch einem Mieter schon als "neue Mieter" vorgestellt (Zeuge).
Daher will er unbedingt, dass wir einziehen -oder eben Miete zahlen (wie hoch auch immer die Nebenkosten sein moegen). Die Reaktion des Vermieters hat mir deutlich gezeigt, dass ich mit meinem Bauchgefuehl richtig lag und ich da auf keinen Fall einziehen moechte.
Die wohnung ist toll und ich glaube er haette keine probleme neue mieter zu finden.
achja, wir haben gestern definitv (Auge in Auge quasi) zugesagt und heute morgen direkt telefonisch abgesagt.
Den Stellplatz haben wir gestern (gezwungenermassen) abgesegnet, Vertragsbeginn auch. Nebenkosten habe ich heute nochmal nachgefragt, da ja ab morgen schon einige der mieter einziehen. also muss er doch schon irgendwelche angaben gemacht haben- oder welche miete verlangt er von denen? Hat sich dazu aber nicht geaeussert.
mir kommt das alles immer dubioser vor. Kommen wir noch irgendwie aus der sache raus? oder kann er tatsaechlich forderungen (wie die Kaltmiete) geltend machen (er ist uebrigens Rechtsanwalt, was sich gestern ebenfalls herausstellte)?
Susanne
http://www.frag-einen-anwalt.de/R%FCcktritt-Mietvertrag-noch-nicht-unterschrieben__f37171.html
Zum Thema empfehle ich o.g. Link, sieht nicht gut aus für Dich!