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Mieter sollten ihre Überweisungsbelege für die Kaution aufbewahren
Von Zeit zu Zeit muss immer wieder mal Ordnung geschaffen werden im Arbeitszimmer und auf dem Schreibtisch. Allerdings sollte man dabei nicht zu radikal vorgehen, denn manche Papiere können sich Jahre später als so wertvoll wie Bargeld erweisen – zum Beispiel die Überweisungsbelege für die Kaution, die man als Mieter bezahlt hat. Auf ein entsprechendes Urteil weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin.
(Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Aktenzeichen 812 C 322/03)
Der Fall: Wie üblich hatten die Mieter einer Wohnung gleich nach Vertragsschluss die Kaution in vereinbarter Höhe überwiesen. Dieser Betrag ist als Sicherheit des Eigentümers gedacht, falls er später Ansprüche geltend machen muss, zum Beispiel für die Beseitigung von Schäden an der Immobilie. Als die Mieter ausgezogen waren, forderten sie das Geld zurück, denn sie hatten die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen. Ihr Pech: Das Haus war zwischenzeitlich verkauft worden, der neue Eigentümer behauptete, er wisse nichts von einer Kautionszahlung. Entsprechende Unterlagen seien ihm bei Übernahme der Immobilie nicht ausgehändigt worden. Nachdem keine andere Lösung zu finden war, trafen sich die Parteien vor dem Amtsgericht wieder.
Das Urteil: Zu ihrem Glück hatten die Mieter in ihren Unterlagen den Überweisungsbeleg für die Kaution aufbewahrt. Das Papier trug den Stempel der beauftragten Bank. Dieses Dokument reichte dem zuständigen Richter als Beweis aus. Selbst wenn der neue Eigentümer nichts von dem lange zurückliegenden Geldfluss wusste, musste er den Betrag dennoch ausbezahlen.