User39129
Ich muss noch dazu Bemerken, dass ich glaube, nicht renovieren zu müssen und das der Vermieter von mir auch kein Geld zu bekommen hat.
Susanne
Bei diesen Forderungen solltest Du sofort zum Rechtsanwalt gehen!
Der Vermiter verlangt von uns jetzt 1.) Die Kosten der Renovierung [/quote:33bbf]
Für was? Du schreibst doch, Du hättest renoviert! Nach 9 Monaten Mietzeit wird i.d.R. auch noch nichts fällig, weiterhin kommt es auch auf den Zustand der Räumlichkeite an und, was viel wichtiger ist, auf die Formulierung der Klauseln im Mietvertrag, ggf. sind die gar nicht gültig. Daher muss erst einmal ein Ra den Mietvertrag prüfen!
2.) Einen Monat Miete (regelgerechte Kündigung 01.03.)da kein Nachmieter zu finden war [/quote:33bbf]
Da der Vermieter sich nicht um die kaputte Heizung gekümmert hat, bestand doch offensichtlich eine Gesundheitsgefährdung, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das sollte besser mal ein Anwalt dem Vermieter erklären.
3.) Die Mietminderung zurück zu zahlen.
Besteht kein Grund, der Mangel wurde ja noch nicht mal behoben.
Auch muss der VM nachweisen, dass Ihr das Laminat versaut habt, das waren ja offensichtlich seine Handwerker. Übrigens besteht keine Pflicht zur Wohnungsabnahme, den Zustand hättet Ihr besser mal per Kamera festgehalten!
Also ab mit dem alten Mietvertrag, Eurem Schreiben zur Mietminderung mit der Notiz des VM und sonstigen Unterlagen zum Rechtsanwalt, die Anwaltskammer Eures Kreises nennt Euch sicher einen Fachanwalt für Mietrecht.
Außerdem würde ich das Ganze so weit treiben, dass der Vermieter auch Eure Anwaltskosten übernehmen muss.
User39129
Tja...
Werde ich dann wohl tun.
Da ich selbst eine Teilweise juristische Berufsausbildung habe entspricht das genau meinen Ansichten.
Da ich aber derzeit nicht so gut bei Kasse und nicht Rechtsschutzversichert bin hab ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.
Dem Amtsgericht hab ich alles so geschildert wie hier auch, nur wesentlich ausführlicher. Die haben den Antrag aber angeblich mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.
Begründung: 1.) Vorzeitige Kündigung nur bei gestellung Nachmieter 2.) Vermieter kann jederzeit Schadensersatz in Geld gem. § 280 Abs. 1 BGB verlangen, ohne besondere Voraussetzungen. Mit der Mietminderung befasst sich der Ablehnungsbeschluss gar nicht.
Meiner Meinung nach geht der Beschluss voll daneben.
Susanne
Tja, da kommt wieder alt bekanntes zum Tragen: Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand...
Find ich schei--- und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
BK-Mann
Hallo
Der Mietvertrag verlangt von uns die Schönheitsreperaturen und eine vollständige Renovierung bei Auszug.
Weis jemand wie die rechtslage ist ?[/quote:5df44]
Da es ja zwei neue Urteile wegen Endrenovierung gibt, würde ich hier einmal einen Anwalt fragen, ob diese Urteile auch rückwirkend gelten, wenn man sich noch im Rechtsstreit befindet. Dies wäre die erste Möglichkeit um aus diesem Schlamassel zu kommen.
Zum Thema Mietminderung möchte ich behaupten, dass ihr im Recht gewesen seit, die Miete zu mindern, allein weil ihr dem Vermieter den Mangel angezeigt habt. Es kommt hier allerdings darauf an, wann das war (Jahreszeit) und wie hoch die Minderung war? Auch dies würde ich einmal mit einem Anwalt durchsprechen.
Das der Vermieter noch einen Monat Miete haben möchte, sehe ich als korrekt an. Er ist euch entgegen gekommen, indem er sich bemüht hat einen Nachmieter zu finden. Er hat keinen gefunden, also seit ihr in der Pflicht den letzten Monat zu zahlen.
Das mit dem Laminat ist ein Ding. Habt ihr keine Wohnungsübergabe gemacht, und einfach den Schlüssel in den Briefkasten geworfen? Habt ihr doch eine Wohnungsübergabe gemacht, dann ist der Vermieter auf jeden Fall Beweispflichtig, denn er hätte euch erst einmal eine Nachfrist setzten müssen, die Schäden selbst zu beheben. Tut er dies nicht, und lässt einfach so von sich aus selbst den Fehler beheben, bleibt er auf seine Kosten sitzen.
Und Prozesskostenhilfe beantragt man über den Anwalt. der hilft und weiß ob Aussichten bestehen. Aber in euren Fall behaupte ich einmal, euer Vermieter hat NULL Chancen an Geld zu kommen. Wenn doch, ist an unserer Gesetzgebung etwas falsch.
Gruß
BK-Mann