Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Fall:
Mietverhältnis wurde, außerordentlich, zum 01.02. gekündigt und zu diesem Termin ein Nachmieter in Aussicht gestellt, sofern sich einer finden lässt. Vermieter erklärt sich ausdrücklich, schriftlich, damit einverstanden und beauftragt sogar einen Makler mit der Suche eines Nachmieters ab dem 01.02.

Zuvor haben wir eine Mietminderung vorgenommen, da die Heizung in der Wohnung, trotz vollast, nur 14 Grad erreichte, Dies haben wir dem Vermieter schriftlich angekündigt. Dieser reagierte darauf in der Form, dass er unser Schreiben im original zurück schickte mit dem lapidaren handschriftlichen Vermerk, ob so etwas denn seit neuestem zur guten Sitte gehöre. Um die Heizung hat er sich aber nicht weiter gekümmert.

In der Wohnung haben wir insgesamt nur 9 Monate gewohnt. Demzufolge war die Wohnung auch kaum Abgenutzt. Dennoch haben wir bei unserem Auszug Schönheitsreperaturen vorgenommen. Bei unserem Auszug haben wir dem Vermieter einen Termin zur Wohnungsübergabe mitgeteilt zu dem dieser unentschuldigt nich erschien. Als wir aus der Wohnung auszogen war das Laminat in einwandfreiem Zustand. Wir wissen aber, dass direkt nach unserem Auszug noch Handwerker im Auftrag des Vermieters in der Wohnung waren und neue Fenster eingebaut haben. Die hatten wir nämlich noch in die Wohnung gelassen. Jetzt behauptet der Vermieter, wir hätten das Laminat in einem Erbarmungswürdigen zustand hinterlassen und hat auch gleich einen Handwerker beauftragt ohne uns die möglichkeit zu geben das ganze wenigstens nochmal in Augenschein zu nehmen.

Der Mietvertrag verlangt von uns die Schönheitsreperaturen und eine vollständige Renovierung bei Auszug.

Der Vermiter verlangt von uns jetzt 1.) Die Kosten der Renovierung 2.) Einen Monat Miete (regelgerechte Kündigung 01.03.) da kein Nachmieter zu finden war 3.) Die Mietminderung zurück zu zahlen.

Ich glaub der dreht am rad...

Weis jemand wie die rechtslage ist ?
Stichwörter: leidige + renovierung + thema + ua

5 Kommentare zu „Das leidige Thema Renovierung u.a.”

User39129

Ich muss noch dazu Bemerken, dass ich glaube, nicht renovieren zu müssen und das der Vermieter von mir auch kein Geld zu bekommen hat.

Susanne Experte!

Bei diesen Forderungen solltest Du sofort zum Rechtsanwalt gehen!

Der Vermiter verlangt von uns jetzt 1.) Die Kosten der Renovierung [/quote:33bbf]

Für was? Du schreibst doch, Du hättest renoviert! Nach 9 Monaten Mietzeit wird i.d.R. auch noch nichts fällig, weiterhin kommt es auch auf den Zustand der Räumlichkeite an und, was viel wichtiger ist, auf die Formulierung der Klauseln im Mietvertrag, ggf. sind die gar nicht gültig. Daher muss erst einmal ein Ra den Mietvertrag prüfen!

2.) Einen Monat Miete (regelgerechte Kündigung 01.03.)da kein Nachmieter zu finden war [/quote:33bbf]
Da der Vermieter sich nicht um die kaputte Heizung gekümmert hat, bestand doch offensichtlich eine Gesundheitsgefährdung, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das sollte besser mal ein Anwalt dem Vermieter erklären.

3.) Die Mietminderung zurück zu zahlen.
Besteht kein Grund, der Mangel wurde ja noch nicht mal behoben.

Auch muss der VM nachweisen, dass Ihr das Laminat versaut habt, das waren ja offensichtlich seine Handwerker. Übrigens besteht keine Pflicht zur Wohnungsabnahme, den Zustand hättet Ihr besser mal per Kamera festgehalten!
Also ab mit dem alten Mietvertrag, Eurem Schreiben zur Mietminderung mit der Notiz des VM und sonstigen Unterlagen zum Rechtsanwalt, die Anwaltskammer Eures Kreises nennt Euch sicher einen Fachanwalt für Mietrecht.
Außerdem würde ich das Ganze so weit treiben, dass der Vermieter auch Eure Anwaltskosten übernehmen muss.

User39129

Tja...

Werde ich dann wohl tun.

Da ich selbst eine Teilweise juristische Berufsausbildung habe entspricht das genau meinen Ansichten.
Da ich aber derzeit nicht so gut bei Kasse und nicht Rechtsschutzversichert bin hab ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.

Dem Amtsgericht hab ich alles so geschildert wie hier auch, nur wesentlich ausführlicher. Die haben den Antrag aber angeblich mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

Begründung: 1.) Vorzeitige Kündigung nur bei gestellung Nachmieter 2.) Vermieter kann jederzeit Schadensersatz in Geld gem. § 280 Abs. 1 BGB verlangen, ohne besondere Voraussetzungen. Mit der Mietminderung befasst sich der Ablehnungsbeschluss gar nicht.

Meiner Meinung nach geht der Beschluss voll daneben.

Susanne Experte!

Tja, da kommt wieder alt bekanntes zum Tragen: Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand...
Find ich schei--- und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

BK-Mann Experte!

Hallo


Der Mietvertrag verlangt von uns die Schönheitsreperaturen und eine vollständige Renovierung bei Auszug.

Weis jemand wie die rechtslage ist ?[/quote:5df44]

Da es ja zwei neue Urteile wegen Endrenovierung gibt, würde ich hier einmal einen Anwalt fragen, ob diese Urteile auch rückwirkend gelten, wenn man sich noch im Rechtsstreit befindet. Dies wäre die erste Möglichkeit um aus diesem Schlamassel zu kommen.

Zum Thema Mietminderung möchte ich behaupten, dass ihr im Recht gewesen seit, die Miete zu mindern, allein weil ihr dem Vermieter den Mangel angezeigt habt. Es kommt hier allerdings darauf an, wann das war (Jahreszeit) und wie hoch die Minderung war? Auch dies würde ich einmal mit einem Anwalt durchsprechen.

Das der Vermieter noch einen Monat Miete haben möchte, sehe ich als korrekt an. Er ist euch entgegen gekommen, indem er sich bemüht hat einen Nachmieter zu finden. Er hat keinen gefunden, also seit ihr in der Pflicht den letzten Monat zu zahlen.

Das mit dem Laminat ist ein Ding. Habt ihr keine Wohnungsübergabe gemacht, und einfach den Schlüssel in den Briefkasten geworfen? Habt ihr doch eine Wohnungsübergabe gemacht, dann ist der Vermieter auf jeden Fall Beweispflichtig, denn er hätte euch erst einmal eine Nachfrist setzten müssen, die Schäden selbst zu beheben. Tut er dies nicht, und lässt einfach so von sich aus selbst den Fehler beheben, bleibt er auf seine Kosten sitzen.

Und Prozesskostenhilfe beantragt man über den Anwalt. der hilft und weiß ob Aussichten bestehen. Aber in euren Fall behaupte ich einmal, euer Vermieter hat NULL Chancen an Geld zu kommen. Wenn doch, ist an unserer Gesetzgebung etwas falsch.

Gruß

BK-Mann

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.