Susanne
Hallo,
falls der MV schon 10 Jahre und älter ist, ist es möglich, dass die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unwirksam sind. Daher nochmal genau prüfen oder ggf. prüfen lassen.
1. Ist die Fristenklausel starr? Erkennt man an der Formulierung wie: "mindestens" oder "spätestens" alle 3/5/7 Jahre
2. Ist die Fristenklausel starr und gibt es gleichzeitig noch eine Klausel zur Endrenovierung? =ungültig
3. Wenn erst vor einem Jahr renoviert wurde, kann der VM sowieso keine neuerliche Renovierung verlangen. Er kann weder eine bestimmte Tapete (Rauhfaser) verlangen, noch kann er verlangen, dass bei Auszug alles weiss gestrichen werden muss.
Mal unter der Rubrik Urteile mit der Suchfunktion arbeiten-Schönheitsreparaturen.