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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Als ich vor fast genau einem Jahr bei meiner Schwester war, hatte ich einen kleinen Unfall mit meinem Wagen, wobei ich eine Bodenfliese beim Nachbarhaus (gleicher Vermeiter) kaputt fuhr. Eine Ecke war ab. Meine Schwester benachrichtigte daraufhin den Vermieter, der in dieser Sache nichts unternahm. Jetzt zieht meine Schwester aus und der Vermieter erinnert sich plötzlich wieder daran und will von ihrer Kaution pauschal 100 € wegen dem Schaden einbehalten. Meine Schwester sagt jetzt, dass wir uns mit dem Vermieter auseinander setzen sollen, damit sie ihre 100 € behält.

Gibt es in solch einer Sitaution eine Verjährungsfrist? Kann er jetzt, nach einem Jahr, sich auf einmal wieder daran erninnern, vorher aber nichts getan haben? Das interessiert mich mal.

Danke für die Antworten!

Imke
Stichwörter: unfall + verjährung

0 Kommentare zu „Verjährung bei Unfall?”

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