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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Lieben,

zur Info: ich habe einen Vermieter, alt, betagt und leicht senil der dummerweise gleich nebenan wohnt.
Fakt ist, er mag mich nicht. Ich ihn auch nicht, aber lassen wir das dahin gestellt...

Jedenfalls habe ich so ne olle Wohnungstür - mit riesen Glaseinsatz. Schätze, wenn man einmal richtig dagegen haut, ist man drin - in der Wohnung.
Was mich aber am meisten gestört hat, war der 2cm Spalt unter der Tür. Erstens ging mir die ganze Wärme flöten und zweitens huschten da hin und wieder mal Spinnen unten drunter durch.
Also habe ich Abhilfe mit einer Latte und Schaumstoff geschafft und damit die Tür verbarrikadiert. Seitdem alles prima.

Nun aber lässt mir der werte Herr Vermieter -schriftlich- zukommen, dass ich dieses "Gebilde vor der Tür" doch bitte zu entfernen habe.

Als ich ihn aber darauf ansprach, kam's ganz dicke. Im oberen Stockwerk hats n kleines Feuerchen gegeben, was er ja gerade so löschen konnte. Nun ist er der Meinung, wenn ich meine Tür abdichte, würde er ja keinen Rauch sehen, wenns brennen würde.

Na Hallo?

Die Begründung ist unfug, dass weiß ich - aber wie sieht's rechtlich aus?

Grüßchen
~Q.
Stichwörter: wohnungstür + vermieter

1 Kommentar zu „Die Wohnungstür und mein Vermieter”

FischkoppStuttgart Experte!

Eigentlich ganz einfach:

1. Entfernen sie Ihr "Gebilde"
2. Fordern Sie Ihren Vermieter Schriftlich auf, die zugige Tür vernüntig und Fachgerecht abzudichten.
Frist 2 Wochen
3. Regiert ihr Vermieter nicht, 2 Wochen Nachfrist.
Androhung der Behebung des Mangels durch eine Firma.
4. Keine Raktion = Beauftragung einer Firma, zur Behebung des Mangels.
Kosten können sie dann von der Netto Miete (Kaltmiete) abziehen.

ACHTUNG, hier droht Ärger. Sollte der Vermieter es drauf anlegen nimmt er sich einen Anwalt und/ oder wird Ihnen mit Kündigung drohen.
Investieren Sie in einen Anwalt, ggf. Mieterschutzbund

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