FischkoppStuttgart
Eigentlich ganz einfach:
1. Entfernen sie Ihr "Gebilde"
2. Fordern Sie Ihren Vermieter Schriftlich auf, die zugige Tür vernüntig und Fachgerecht abzudichten.
Frist 2 Wochen
3. Regiert ihr Vermieter nicht, 2 Wochen Nachfrist.
Androhung der Behebung des Mangels durch eine Firma.
4. Keine Raktion = Beauftragung einer Firma, zur Behebung des Mangels.
Kosten können sie dann von der Netto Miete (Kaltmiete) abziehen.
ACHTUNG, hier droht Ärger. Sollte der Vermieter es drauf anlegen nimmt er sich einen Anwalt und/ oder wird Ihnen mit Kündigung drohen.
Investieren Sie in einen Anwalt, ggf. Mieterschutzbund