fin
Da wird nicht viel zu machen sein, außer weitergehende Ruhestörungen wieder beim Vermieter anzeigen und um 2. Abmahnung bitten.
Gegen Prostitution kann er vorgehen, aber nur wenn das eindeutig erwiesen ist. Wenn aber die Gegend, in der sich dieses Haus befindet, sowieso dafür bekannt ist, dann hätte man das bereits bei Einzug wissen können.
Wenn Sie bereits eine Miete ausstehen haben, so sehe ich keinen Grund mehr für eine Mietminderung. Was wollen Sie denn mindern, was garnicht oder unpünktlich beim Vermieter eintrifft?
Metallady1972
Da wird nicht viel zu machen sein, außer weitergehende Ruhestörungen wieder beim Vermieter anzeigen und um 2. Abmahnung bitten.
Gegen Prostitution kann er vorgehen, aber nur wenn das eindeutig erwiesen ist. Wenn aber die Gegend, in der sich dieses Haus befindet, sowieso dafür bekannt ist, dann hätte man das bereits bei Einzug wissen können.
Wenn Sie bereits eine Miete ausstehen haben, so sehe ich keinen Grund mehr für eine Mietminderung. Was wollen Sie denn mindern, was garnicht oder unpünktlich beim Vermieter eintrifft?[/quote:e43f4]
Dann bleibt mir nichts anderes übrig dies zu tun.Die Gegend ist dafür bekannt, dass sich im Haus Prostitution stattfindet. Aber ich wusset das leider nicht beim Einzug, sonst wäre ich damals wohl nicht eingezogen. <!-- s --><!-- s -->
Ich würde die Miete mindern, wenn sich nach 2 Abmahnung wegen Ruhestörung sich vom Nacbarn aus keine Einsicht zeigen würde.
Oder geht das denn nicht? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
fin
Bevor Sie an Minderung überhaupt denken sollten Sie erst einmal die ausstehende Miete zahlen.