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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne jetzt seit 8 Jahren in meinem kleinen Appartment. Mit dem vemieter kam ich bis jetzt immer gut zurecht.
Meine Miete wird zum Teil über Hartz4 übernommen, da ich arbeitslos bin.

1. Problem:
ich habe da einen Nachbarn über mir der auch nach 22:00 keine Nachtruhe einhält . Dies habe ich letztendlich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt und mich darüber beschwert. Er hat sich dann mit dem Immobilienmakler telefonisch in Verbindung gestezt und es ihm mitgeteilt. Nun ging das nur einige Tage gut, aber die letzten Tage waren graunvoll laut und letzte Nacht wieder keine Nachtruhe eingehalten.

Die Frage ist jetzt: Was kann ich dagegen tun? eine 2 Abmahung schreiben? Mietminderung?
Ich habe da noch eine Monatsmiete bei ihm offen, aber daran ist das Arbeitssamt schuld da ich mein Geld letzten Monat nicht bekommen habe und es kam zu wenig an Mietkostenbeihilfe.
Kann ich dennoch eine Mietminderung vornehmen?

2. Problem

Bei mir im Haus wohnen zu meinem Leid auch noch Prostituierte soviel ich erfahren habe. Dadurch wwerde ich zum Teil auch nachts gestört wie z.B durch klingeln an der Tür.

Was kann ich dagegen tun?

Hoffe ihr könnt mir helfen...

P.S: ich will aus der Wohnung irgentwann mal ausziehen, aber erst wnen cih eine Arbeit gefunden habe...

Danke im Vorraus!

3 Kommentare zu „Lärmbelästigung,Ruhestörung&Prostitution im Haus!”

fin Experte!

Da wird nicht viel zu machen sein, außer weitergehende Ruhestörungen wieder beim Vermieter anzeigen und um 2. Abmahnung bitten.
Gegen Prostitution kann er vorgehen, aber nur wenn das eindeutig erwiesen ist. Wenn aber die Gegend, in der sich dieses Haus befindet, sowieso dafür bekannt ist, dann hätte man das bereits bei Einzug wissen können.
Wenn Sie bereits eine Miete ausstehen haben, so sehe ich keinen Grund mehr für eine Mietminderung. Was wollen Sie denn mindern, was garnicht oder unpünktlich beim Vermieter eintrifft?

Metallady1972

Da wird nicht viel zu machen sein, außer weitergehende Ruhestörungen wieder beim Vermieter anzeigen und um 2. Abmahnung bitten.
Gegen Prostitution kann er vorgehen, aber nur wenn das eindeutig erwiesen ist. Wenn aber die Gegend, in der sich dieses Haus befindet, sowieso dafür bekannt ist, dann hätte man das bereits bei Einzug wissen können.
Wenn Sie bereits eine Miete ausstehen haben, so sehe ich keinen Grund mehr für eine Mietminderung. Was wollen Sie denn mindern, was garnicht oder unpünktlich beim Vermieter eintrifft?[/quote:e43f4]


Dann bleibt mir nichts anderes übrig dies zu tun.Die Gegend ist dafür bekannt, dass sich im Haus Prostitution stattfindet. Aber ich wusset das leider nicht beim Einzug, sonst wäre ich damals wohl nicht eingezogen. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Ich würde die Miete mindern, wenn sich nach 2 Abmahnung wegen Ruhestörung sich vom Nacbarn aus keine Einsicht zeigen würde.
Oder geht das denn nicht? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

fin Experte!

Bevor Sie an Minderung überhaupt denken sollten Sie erst einmal die ausstehende Miete zahlen.

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