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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
Unser Vermieter hat uns ausdrücklich erlaubt Zwegkanienchen in unserem
Garten zu halten. In der Haosordnung, die im Flur aushängt und von der Hausverwaltung kommt steht folgender Absatz:

Tierhaltung:
Das Halten von Hunden, Hauskatzen und anderen kleineren Haustieren, mit Ausnahme von Kanienchen und Federvieh, ist gestattet.

Was ist nun mit unseren beiden Zwergkaninchen? Ist ein solcher Passus in einer Hausordnung überhaupt bindend?

Danke
Stichwörter: hausordnung + kleintieren + verbot

0 Kommentare zu „Verbot von Kleintieren in der Hausordnung”

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