capo
Hallo,
dazu ein deutliches JEIN!
Die Gartenpflege (was wohl gemeint ist) ist umlegbar und damit deine Sache. Die Rohrreinigung ist jedoch instandhaltung und somit Vermietersache. Die mußt Du nicht bezahlen.
Die halbe Miete steht ihr ebenfalls zu. Du hast glück, wenn sie nicht den ganzen Monat verlangt. Das Mietverhältnis ist im Vertrag ja geregelt und bei Dir geht es wohl vom ersten bis zum letzten eines Monats. Selbst wenn du am 2. ausziehst, ist es kulanz, wenn auf die Monatsmiete verzichtet wird, weil eine erneute Vermietung ja nicht möglich war.
Mich wundert nur, dass die Rohrreinigung vom RA nicht als Instandhaltung deklariert wird. Da scheinen sich ein paar Winkelzüge auf zu tun...
Ich wünsch Dir trotzdem viel Kraft!!
Gruß,
Capo
Seri
Das mit dem Garten ist insofern strittig, als das zur Wohnung ein mietgarten gehörte(nutzungsrecht). Beim Auszug habe ich im Beisein mehrerer Zeugen angeboten den Garten fachmännisch aufräumen zu lassen. Dieses hat sie abgelehnt und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben die Sache in Ordnung zu bringen.
Außerdem kann sie den Garten doch nicht einfach ein halbes Jahr später ( mein Auszug 15.6.04 / Gartenreinigung 26.01.05) machen lassen, ein Garten in dem man 6 Monate nichts tut sieht furchtbar aus.
Und ich dachte die halbe Miete darf sie nicht verlangen,weil sie am 17.6. einen Nachmieter hatte der dann auch eingezogen ist.
Jetzt bin ich verwirrt <!-- s:? --><!-- s:? -->